Gründen Sie Ihre Einzelfirma im Kanton Basel-Stadt - in aller Ruhe
Gründen Sie Ihre Einzelfirma in Basel-Stadt mit NewCo. Bearbeitung innerhalb von maximal 24 Stunden. Begleitung durch Juristen. CHF 190 inkl. Notarkosten.
Der Prozess der Gründung eines Einzelunternehmens
Die Gründung eines Einzelunternehmens in der Schweiz erfolgt in drei Schritten. Dazu ist es unter anderem notwendig, von einer AHV-Kasse als selbständig erwerbend anerkannt zu sein.
Vorteile der Einzelfirma
Für die Gründung eines Einzelunternehmens ist kein Startkapital erforderlich.
Wenige Formalitäten
Die Einzelfirma erfordert im Vergleich zur GmbH oder AG nur wenige Formalitäten.
Kein Mindestkapital
Für die Gründung eines Einzelunternehmens ist kein Startkapital erforderlich.
Keine Doppelbesteuerung
Es gibt keine Doppelbesteuerung von Gewinnen, d. h. von Einkünften sowohl des Unternehmens als auch des Unternehmers.
Bedingungen für die Gründung eines Einzelfirma
Die Gründung eines Einzelfirma ist mit dem geringsten bürokratischen Aufwand verbunden.
Erwähnung des Familiennamens
Der Name des Einzelfirma muss den Namen des Gründers enthalten.
Anmeldung bei der AHV
Um den Status als Selbständige/r anerkennen zu lassen, muss der/die Gründer/in einen Antrag bei der AHV stellen.
Arbeitserlaubnis
Für die Gründung eines Einzelfirma ist eine Arbeitsgenehmigung in der Schweiz erforderlich.