BVG zurückziehen, um eine Firma zu gründen

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Um Ihr Unternehmen zu gründen, benötigen Sie sicherlich Investitionen: Kommunikation, Marketing, Ausrüstung, Vermietung... Um Ihr Projekt zu finanzieren, können aus Ihrer BVG austreten. Wie funktioniert es also? Funktioniert es für alle Firmenbezeichnungen? Unter welchen Bedingungen können Sie diesen Schritt unternehmen? Und vor allem, wie verfahren Sie, wenn Sie Ihr BVG zurückziehen wollen, um den Beitrag zur Gründung Ihres Unternehmens zu leisten? Wir werden Sie durch die wichtigsten Schritte führen!


Aus der BVG austreten, um ein Unternehmen zu gründen: eine wichtige Entscheidung

Was deckt das BVG im schweizerischen Vorsorgesystem ab?

Die 2. Säule des Vorsorgesystems, auch Pensionskasse oder berufliche Vorsorge genannt, ergänzt die Leistungen der AHV/IV. Sie gehört zum Konzept der 3 Säulen in der Schweiz: Zur Erinnerung: Die 1. Säule entspricht der staatlichen Vorsorge, die 2. Säule der beruflichen Vorsorge und die 3. Säule der freiwilligen privaten Vorsorge. 


Dank der zweiten Säule tragen Sie zu Ihrer Rente bei. Es handelt sich auch um eine Rückstellung für Tod und Invalidität. Diese Leistungen werden sowohl vom Arbeitgeber als auch von den Arbeitnehmern finanziert.

Wenn Sie in den Ruhestand treten, decken die 1. und 2. Säule etwa 60% Ihres letzten Gehalts ab. Deshalb wird oft empfohlen, im Rahmen der privaten Altersvorsorge in die 3. Säule einzuzahlen. Das BVG, das somit die zweite Säule des Vorsorgesystems darstellt, soll Ihnen im Ruhestand oder bei Invalidität helfen, Ihren gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Sie dient auch dazu, diesen Lebensstandard für Ihre Familie im Falle Ihres Todes zu garantieren.

Alle erwerbstätigen Personen sind ab dem 17. Lebensjahr gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert. Ergänzende Altersleistungen werden ab dem Alter von 24 Jahren bis zum Rentenalter gewährt. 


Rahmen des Projekts vor der Rücknahme des BVG

Wie Sie sicher verstanden haben, ist das BVG sehr wichtig, um Ihnen bei der Risikovermeidung zu helfen. Aber wenn Sie Ihre 2. Säule nutzen möchten, um die Gründung Ihres Unternehmens zu finanzieren, insbesondere in den ersten Monaten, ist das durchaus möglich! Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie hier Ihr künftiges Einkommen verwenden werden, wenn Sie in den Ruhestand treten. Deshalb muss Ihr Projekt ein perfekt durchdachtes, vernünftiges und vielversprechendes Projekt sein.


Ihr Business Plan muss akribisch ausgearbeitet werden, Ihr Projekt muss gut gestaltet sein, kurz gesagt, Sie müssen wissen, in welche Richtung Sie gehen. Dies ist eine Entscheidung, die sorgfältige Überlegungen erfordert und nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Sie müssen die Auswirkungen auf Ihre Rentensituation vorher sorgfältig analysieren.

Wenn alle Ampeln auf Grün stehen, können Sie den Rückzug Ihres BVG beantragen, damit Sie Ihr Unternehmen starten und ihm alle Chancen auf Erfolg mit Investitionen geben können, die sein Wachstum fördern! Je nach Ihren Bedürfnissen und der Art des Unternehmens, das Sie gründen, können Sie Ihr Vorsorgekapital ganz oder teilweise beziehen. Seien Sie aber vorsichtig bei der Bedarfsabklärung, bevor Sie Ihr BVG beziehen: Es ist nur ein Bezug möglich!


Wenn Sie Ihr BVG für die Gründung Ihres Unternehmens zurückziehen, verzichten Sie auch auf die Todesfall- und Invaliditätsversicherung. Um diese Probleme zu überwinden, können Sie daher eine Lebensversicherung abschliessen oder die 3. Banksäule durch eine Todesfallrisikoversicherung ergänzen.


Was sind die Bedingungen für den BVG-Rückzug?

Um Ihre 2. Säule zurückzuziehen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt werden.


Bedingung Nr. 1: Nachweis, dass Sie kein Arbeitnehmer mehr sind

Zunächst müssen Sie zunächst nachweisen, dass Ihre Tätigkeit als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tatsächlich beendet ist: Wenn Sie parallel zu Ihrer Tätigkeit als Unternehmerin oder Unternehmer eine unselbständige Erwerbstätigkeit fortsetzen und diese Tätigkeit Ihnen mehr als 21'330 Franken pro Jahr einbringt, ist ein Austritt aus dem BVG nicht möglich.


Beachten Sie, dass Sie sich als Selbständigerwerbende/r auch freiwillig entscheiden können, weiterhin Beiträge an das BVG zu leisten. Um Ihre Rente zu beziehen, müssen Sie jedoch überhaupt keine BVG-Beiträge leisten! Dies ist eine Voraussetzung.


Bedingung Nr. 2: Erlangung des Status eines Selbständigen

Um Ihr BVG zur Finanzierung Ihres Unternehmens beziehen zu können, müssen Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen haben: Sie müssen den Status einer selbständigen Erwerbstätigkeit bei Ihrer AHV-Kasse oder der SUVA erlangen.


Dazu müssen Sie den entsprechenden Fragebogen ausfüllen und zurücksenden und eine bestimmte Anzahl von Elementen beifügen, damit die AVS Ihre Situation analysieren kann. Wenn die Kasse ihren Entscheid fällt, schickt sie Ihnen eine AHV-Unabhängigkeitsbescheinigung. Dieses Papier ist für Sie nützlich, um Ihre BVG-Gelder freizusetzen. 


Wenn Sie den AHV-Ausweis, der Sie als selbständig erwerbstätig ausweist, noch nicht erhalten haben, können Sie mit anderen Dokumenten nachweisen, dass Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen haben. Sie können z.B. eine Quittung für die Miete Ihrer Geschäftsräume oder einen Nachweis über den Kauf von Ausrüstung vorlegen. Seien Sie jedoch vorsichtig, denn ein Eintrag im Handelsregister als Selbständiger reicht nicht aus. Tatsächlich kann es durchaus sein, dass ein Unternehmer einen individuellen Grund im Handelsregister eingetragen hat und ihm dennoch der Status als Selbständiger verweigert wird, weil seine Tätigkeit nicht als selbständig anerkannt wurde.


Sobald Sie den Status einer selbständigen Erwerbstätigkeit erlangt haben, müssen Sie unbedingt beachten, dass Sie 12 Monate Zeit haben, um den Bezug Ihres BVG-Guthabens bei Ihrer Pensionskasse zu beantragen. Nach diesem Zeitraum können Sie dies nicht mehr tun.


Es kann sein, dass Sie die Namen mehrerer Kunden angeben müssen, um Ihren Antrag auf Status überzeugend zu machen. Die AHV oder SUVA kann dann Ihre Kunden schriftlich auffordern, sie über die gezahlten Beträge zu informieren und ihnen die Gebühren in Rechnung zu stellen. Sie wird auch an den LAAA-Versicherer und den Pensionsfonds der 2. Säule dieser Unternehmen schreiben, wenn die Beträge, die Sie beziehen möchten, erheblich sind.


Bedingung Nr. 3: Wählen Sie als Rechtsform die Partnerschaft

Wenn Sie Ihr Unternehmen gründen, ist die Wahl der Rechtsform ein entscheidender Schritt und hängt von der Art der Tätigkeit ab, die Sie aufnehmen möchten, aber auch von der Anzahl der Partner, die das Unternehmen gründen sollen.


Es ist jedoch unbedingt zu beachten, dass nicht alle Rechtsformen zum Austritt aus der BVG führen können. Sie können Ihr BVG nur aus individuellen Gründen oder wegen einer Partnerschaft entziehen. Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft eröffnen möchten, ist dies nicht möglich.


In diesem Sinne ist es ratsam, wenn Sie aus der BVG austreten möchten, um eine GmbH zu gründen, zunächst den individuellen Grund durchzugehen. Sie müssen dann mehrere Monate warten, um danach eine Umwandlung in eine GmbH begründen zu können. Um herauszufinden, wie Sie Ihr Einzelunternehmen in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umwandeln können, wird Ihnen unser Artikel helfen!


Einige andere Bedingungen, die erfüllt werden müssen

Um aus der BVG auszutreten, müssen noch weitere Bedingungen erfüllt sein. Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, benötigen Sie dazu die schriftliche Zustimmung Ihres Ehepartners oder Partners.


Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre 2. Säule nicht zurückziehen können, wenn Sie vor weniger als 3 Jahren BVG-Beitragsjahre zurückgekauft haben.


Gut zu wissen, wann Sie Ihr BVG entziehen wollen

Sobald Sie Ihr Alterskapital bezogen haben, wird es von den Steuerbehörden als Einkommen betrachtet. In diesem Sinne werden Sie also je nach Kanton, in dem Sie Ihr Unternehmen gründen, zu einem variablen Satz besteuert, unabhängig von Ihrem zu versteuernden Einkommen. Bitte beachten Sie jedoch: Wenn der Betrag, den Sie beim Bezug Ihres BVG erhalten, nicht in Ihrer Firma angelegt ist, wird er in der Folge als Bestandteil Ihres persönlichen Vermögens betrachtet und als solches jährlich versteuert.


Ausserdem sollten Sie sich vor unbezahlten Schulden hüten. Der Betrag, den Sie abheben, wird als Teil Ihres Vermögens betrachtet: In diesem Sinne kann dieser Betrag gepfändet werden, um einen fälligen Betrag zurückzuzahlen.


Sie können diesen Betrag so investieren, wie Sie es für richtig halten: In diesem Sinne können Sie ihn je nach gewählter Strategie als Startkapital für Ihr neues Unternehmen investieren oder monatlich ein Gehalt daraus beziehen.


Einen Experten für den Austritt aus der BVG

Um aus Ihrer BVG austreten zu können, müssen Sie selbständig erwerbstätig sein. Um als selbstständig anerkannt zu werden, können Ihnen einige Unternehmen behilflich sein: Bei der NewCo kennen wir die Kriterien, die die AHV oder die SUVA in einem Dossier sucht, um einen BVG-Austritt zu validieren. In diesem Sinne können wir Ihnen helfen, dass die Gründung Ihres Unternehmens problemlos abläuft!


Wir beraten Sie, wenn Sie Hilfe bei der Erstellung Ihrer individuellen Begründung benötigen. Wenden Sie sich für die Gründung Ihres Unternehmens an qualifizierte Fachleute: Da die Verwaltungsverfahren langwierig und zeitraubend sein können, ist NewCo für Sie da.

Füllen Sie einfach ein Online-Formular aus, um uns mehr über Ihr Projekt zu erzählen, und geben Sie uns die wesentlichen Informationen zur Gründung Ihres Unternehmens. Unser Beraterteam wird Sie während des gesamten Prozesses begleiten und alle Ihre Fragen beantworten!

Sobald das Formular ausgefüllt ist, wird die NewCo alle Schritte für Sie erledigen. In nur 7 Tagen ist Ihr Einzelunternehmen sicher erstellt und alle Ihre Dokumente sind fertig.

Sie zahlen keine Notargebühren: alles ist im Preis der Pakete enthalten, die perfekt auf alle Ihre Projekte abgestimmt sind. Wenn Sie Ihr Einzelunternehmen gründen möchten, entscheiden Sie sich für einen zuverlässigen Service, der Ihnen wertvolle Zeit spart.

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