Besteuerung von Unternehmen: Alles Wichtige

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Wenn Sie ein Unternehmen gründen, ist es wichtig, eine klare Vorstellung von den Kosten zu haben, die auf Sie zukommen werden. Um einen genauen und realistischen Businessplan zu erstellen, dürfen keinerlei Kosten ausgelassen werden. In der Tat können Sie sich durch eine genaue Einschätzung der Höhe Ihrer Ausgaben über mehrere Jahre selbst projizieren und Ihre Fähigkeit analysieren, Ihr Unternehmen profitabel zu machen. Und unter diesen Ausgaben spielen Steuern eine beträchtliche Rolle.

Wie schätzen Sie also Ihre voraussichtlichen Steuern und Gebühren ein? Welchem Steuersystem werden Sie je nach Ihrem Rechtsstatus unterliegen? Schwerpunkt Unternehmensbesteuerung.


Eine Besteuerung auf drei Ebenen

Im Durchschnitt liegt der Körperschaftssteuersatz bei 17,1 % und der niedrigste Steuersatz bei 11,35 %. Wenn Sie sich ein klareres Bild von der Unternehmensbesteuerung in der Schweiz machen wollen, müssen Sie zunächst einmal wissen, dass die Besteuerung auf drei verschiedenen Ebenen erfolgt:

  • Auf nationaler Ebene: Dies ist die Bundessteuer. Für Aktiengesellschaften und Genossenschaften gilt ein gesetzlicher Steuersatz von 8,5 %. Vereine, Stiftungen, Investmentfonds und andere juristische Personen werden mit 4,25 % besteuert;

  • Auf kantonaler Ebene: Die Kantonssteuer ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich, da die 26 Kantone unterschiedliche Steuersätze anwenden;

  • Auf Gemeindeebene: Dies ist die Gemeindesteuer, die ebenfalls von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist.

Die Unternehmen werden dann an dem Ort ihrer tatsächlichen Tätigkeit besteuert, d. h. dort, wo sie ihren Geschäftssitz haben oder wo ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten ausgeübt werden.


Gewinnsteuer

Was ist die Gewinnsteuer?

Die Gewinnsteuer wird, wie der Name schon sagt, als Prozentsatz der Gewinne berechnet, die Ihr Unternehmen erzielt.

 

Die AGs und GmbHs sind gewinnsteuerpflichtig. Ab dem Tag der Eintragung ins Handelsregister sind Sie dieser Steuer unterworfen. Es handelt sich also um einen Aufwandsposten, der unbedingt bei der Umsetzung Ihres Businessplans berücksichtigt werden muss.

Die Gewinnsteuer wird auf die erklärten Nettogewinne, aber auch auf wirtschaftlich ungerechtfertigte Ausgaben fällig: Dazu gehören insbesondere ungerechtfertigte Abschreibungen und Rückstellungen. Sie können jedoch die an die Steuerbehörden gezahlten Beträge von Ihrer Gewinnsteuer abziehen.


Wie wird die Gewinnsteuer berechnet?

Die Höhe der Gewinnsteuer, die Sie zahlen müssen, wird, wie oben erwähnt, auf drei Ebenen berechnet. Es hängt also weitgehend davon ab, in welchem Kanton und in welcher Gemeinde Sie Ihre berufliche Tätigkeit ausüben.

Die Bundessteuer auf Gewinne ist auf 8,5 % festgesetzt.

Die kantonale Gewinnsteuer variiert hingegen zwischen 5,9 % und 16 %.

Der Kanton mit den niedrigsten Gewinnsteuersätzen ist der Kanton Zug. Im Gegensatz dazu weisen die Kantone BS, BL, GE, GL, SO und ZH die höchsten Körperschaftssteuersätze auf.

Die anderen Kantone wenden ein sogenanntes Mischsystem an, das die genaue Ertragsintensität Ihres Unternehmens berücksichtigt. Die Rendite errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen Kapital und Rücklagen und aus den von Ihnen erwirtschafteten Nettogewinnen.

Die Kantone AG, SO, SG und TG wenden einen zweistufigen Tarif an: Die einbezahlten Gewinne werden zu einem reduzierten Satz besteuert. Die Kantone BL, GR und NE verwenden hingegen einen progressiven Tarif an und die Kantone BE, SZ, VS und ZG eine gemischte, mehrstufige Skala, die nach der Höhe des Gewinns gestaffelt ist.

Was die kommunale Gewinnsteuer betrifft, so gibt es mehrere Informationen, die Ihnen dabei helfen können, klarer durchzublicken:

  • die BS-Gemeinden erheben keine Gewinnsteuer: sie erhalten tatsächlich einen Teil der vom Kanton erhobenen Einnahmen;

  • die Gemeinden in den Kantonen AG, GR und SG erheben einen Zuschlag, der an die Gemeinden weitergereicht wird.

Die Kirchensteuer

In den meisten Kantonen zahlen die Unternehmen auch Kirchensteuern, die an die Landeskirchen gehen. In bestimmten Kantonen, wie zum Beispiel im Kanton Waadt, ist diese Steuer in den kantonalen Steuern enthalten. Im Wallis haben sich nur bestimmte Gemeinden für diese Steuer entschieden. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass es zwar Einzelpersonen freisteht, aus der Kirche auszutreten und die Kirchensteuer nicht mehr zu zahlen, aber Unternehmen können sie nicht umgehen.


Die Kapitalsteuer

Wer unterliegt der Kapitalsteuer?

Auf Bundesebene wird keine Kapitalsteuer erhoben. Es sind die Kantone, die eine Kapitalsteuer erheben. Letzteres umfasst sowohl das Stammkapital oder Aktienkapital als auch die ausgewiesenen Reserven.

Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Kommanditaktiengesellschaften) und Genossenschaften sind kapitalsteuerpflichtig.

Auch Vereine und Stiftungen unterliegen der Kapitalsteuer.


Wie wird die Kapitalsteuer berechnet?

Da sie von den Kantonen erhoben wird, variiert die Kapitalsteuer je nach Kanton, in dem die betreffenden juristischen Personen ihren Sitz oder ihre Verwaltung haben. Wenn sie ihren Sitz oder ihre Verwaltung nicht im Kanton haben, bestimmt ihre wirtschaftliche Zugehörigkeit, an welchen Kanton sie diese Steuer zu entrichten haben.


Wie oft muss die Kapitalsteuer bezahlt werden?

Die Kapitalsteuer wird für jeden Steuerzeitraum, d.h. jedes Geschäftsjahr, erhoben. Je nach Kanton variiert sie zwischen 3 und 9 Promille des Kapitalbetrags.


Steuer auf Einzelunternehmen

Wenn Sie ein Einzelunternehmen besitzen, haben Sie es mit einer Doppelbesteuerung zu tun. Sie werden auf Ihr gesamtes Einkommen und Vermögen besteuert, sowohl beruflich als auch privat.

Zum besseren Verständnis ist es unerlässlich zu präzisieren, dass eine steuerliche Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften getroffen wird. Zum Beispiel:

  • Einzelfirmen, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, die Personengesellschaften sind, unterliegen der Bundessteuer, während Kapitalgesellschaften der Gewinnsteuer unterliegen;

  • Personengesellschaften unterliegen der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuer;

  • Auf kommunaler Ebene zahlen Personengesellschaften einen Zuschlag oder Abzug im Verhältnis zur staatlichen Steuer.

Die Nicht-Besteuerung bestimmter Unternehmen

Bestimmte Unternehmen sind als solche nicht steuerpflichtig. Dies ist insbesondere bei Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften oder bei Einzelfirmen der Fall. Letztere werden, wie wir festgestellt haben, auf ihr privates und kommerzielles Einkommen sowie auf ihr privates und kommerzielles Vermögen besteuert, ohne dass sie getrennt werden können.

Wenn Sie Einzelunternehmer sind oder eine Personengesellschaft besitzen, besteht das Einkommen, auf das Sie besteuert werden, aus allen von der Firma erhaltenen Vergütungen: Gewinne, Gehälter und Zinsen unterliegen dann der Besteuerung.

Einzelpersonen müssen Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern zahlen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Produktionskosten und eventuelle Verluste des Unternehmens daher vom Einkommen abgezogen werden können.

Wenn Sie Einzelunternehmer oder Teilhaber einer Personengesellschaft sind, ist es nicht möglich, Bundes- oder Kantonssteuern von Ihrem steuerbaren Nettogewinn abzuziehen. Kapitalunternehmen können dies jedoch tun.

Zudem unterliegt das Privat- und Geschäftsvermögen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften nur der Kantons- und Gemeindesteuer, nicht aber der direkten Bundessteuer. Wenn Sie eine Offene Handelsgesellschaft und eine Kommanditgesellschaft besitzen, gilt diese Regel ebenfalls. Darüber hinaus zahlt jeder Partner in dieser Art von Partnerschaft Steuern auf seinen Anteil am Einkommen und Vermögen.


Was kann von den Steuern abgezogen werden?

Abschreibungen

Abschreibungen können von den Einnahmen abgezogen werden. Da die Beträge, die Sie in Fahrzeuge, Ausrüstung und Immobilien investiert haben, jedoch weder im ersten Jahr noch im Jahr ihres Erwerbs vollständig abgeschrieben werden können, können sie nur dann als Abschreibung von den Ausgaben abgezogen werden, wenn Sie sie über mehrere Jahre verteilen. Zu beachten ist auch, dass die Abschreibungsraten zwischen 3 % und 45 % pro Jahr schwanken können.

 

Wenn Sie ein Wirtschaftsgut (Fahrzeug, Computer, Maschine ...) leasen, ist es dann möglich, alle Kosten oder die jährlichen Leasingkosten für das entsprechende Jahr abzuziehen.


Rückstellungen

Wenn das Risiko auf zukünftige Zahlungen besteht, können Sie auch Rückstellungen bilden. In diesem Sinne können bestimmte sehr unsichere Forderungen vollständig zurückgestellt werden. Diese Bestimmungen sind steuerlich abzugsfähig.

Zusätzlich ist es auch möglich, auf alle anderen Schweizer Forderungen eine Wertberichtigung in Höhe von 5 % vorzunehmen. Handelt es sich um ausländische Forderungen, kann eine Wertberichtigung von 10 % vorgenommen werden. Bestimmte Kantone bieten auch Steuerabzüge von bis zu 10 % der Gesamtrechnungen an.


Verluste

Schliesslich können Verluste auch von Ihren Steuern abgezogen werden. So akzeptieren Bund und Kantone beispielsweise den Abzug von gerechtfertigten Geschäftsverlusten, die sich auf bis zu sieben vorangegangene Berechnungsperioden beziehen können.

Darüber hinaus ist es auf Bundesebene ebenfalls möglich, Spenden an gemeinnützige Organisationen von der Steuer abzusetzen. Diese Spenden müssen jedoch weniger als oder gleich 20 % des Nettogewinns (nach Steuern) Ihres Unternehmens betragen.


Welche anderen steuerlichen Massnahmen müssen Unternehmen beachten?

Wenn Sie in der Schweiz ein Unternehmen gründen, müssen Sie eine Emmissionsabgabe entrichten, die auch als Gesellschaftssteuer bezeichnet wird: Ihr Betrag beträgt 1 % des Wertes des eingebrachten Kapitals, mit Ausnahme der ersten Million CHF.

In den meisten Kantonen und in einigen Gemeinden sind Unternehmen auch verpflichtet, Steuern auf die Übertragung immaterieller Vermögenswerte zu entrichten. Darüber hinaus ist die Übertragung von Wertpapieren ebenfalls steuerpflichtig: Sie müssen 0,15 % des Betrags für Schweizer Wertpapiere und 0,3 % des Betrags für ausländische Wertpapiere zahlen.

Mit einem Mehrwertsteuersatz von 7,7 % ist die Schweiz eines der günstigsten Länder Europas. Verfügen Sie über alle Steuerinformationen, die Sie für die Erstellung eines genauen Businessplans benötigen? Um den Anfang zu machen und Ihre MwSt.-Registrierung einem vertrauenswürdigen Unternehmen anzuvertrauen, starten Sie Ihr Unternehmen online.

Unternehmenssteuer Schweiz: Das müssen Sie wissen

Die Unternehmenssteuer wird in der Schweiz sowohl auf kantonaler als auch auf nationaler Ebene erhoben. Die Steuersätze sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Sie werden von den lokalen Steuerbehörden festgelegt. Im Allgemeinen liegen die kantonalen Steuersätze zwischen 11% und 24%, während die Steuersätze auf Bundesebene 7,83% betragen.

Jeder Kanton ist für die Festlegung seiner eigenen Steuersätze verantwortlich. Dies hängt von seiner Steuerpolitik und seinem Haushaltsbedarf ab. Die Schweizer Kantone haben bei der Festlegung der Steuersätze einen grossen Ermessensspielraum, was bedeutet, dass die Schweizer Steuersätze von einem Kanton zum anderen stark variieren können.

Unternehmen sind verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben, in der sie ihre Einnahmen und Ausgaben des vorangegangenen Geschäftsjahres detailliert aufführen. Die Steuerbehörden prüfen die Erklärung und berechnen die fällige Steuer. Die Unternehmen haben in der Regel bis Ende März des Folgejahres Zeit, um ihre Steuererklärung einzureichen.

Bestimmte Unternehmen können in einigen Kantonen von Steuerbefreiungen oder Steuerermässigungen profitieren. Dazu gehören innovative Unternehmen oder Unternehmen, die in bestimmte Projekte investieren. Die örtlichen Steuerbehörden können detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten der Steuerbefreiung geben.

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