Der Aktionärbindungsvertrag

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Um die Beziehung zwischen den Aktionären zu klären und die Regeln für den Aktienbesitz festzulegen, ist die Aktionärbindungsvertrag von grosser Bedeutung. Sie ermöglicht es, eine Bilanz der Unternehmensführung zu ziehen und auch zu verstehen, wie die Dividendenpolitik festgelegt wird. In welchen Fällen sollte also eine Aktionärbindungsvertrag geschaffen werden? In welchen konkreten Punkten klärt sie Sie auf?


Ein Aktionärbindungsvertrag: was genau versteht man darunter?

Die Aktionärbindungsvertrag ist besonders nützlich, um jeden der Partner zu schützen und um das Unternehmen im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Aktionären nicht zu gefährden. Deshalb lockt sie jedes Jahr mehr und mehr Unternehmer an. Diese Vereinbarung ist ein privatrechtlicher Vertrag, der von den Gründern selbst abgeschlossen wird. 

Es muss daran erinnert werden, dass das Verhältnis der Aktionäre untereinander und zur Gesellschaft grundsätzlich im Schuldrecht und in den Statuten geregelt ist. Die Direktoren können jedoch aus Gründen der Flexibilität, Präzision oder Vertraulichkeit beschließen, einen separaten Vertrag abzuschließen, der viele Punkte regelt: die Aktionärbindungsvertrag.

Wenn ein Unternehmen für mehrere Aktionäre geöffnet wird, kann das Verhältnis zwischen den Aktionären voller Fragen sein, deren Antworten in Form eines Vertrags festgelegt werden und die Rechte und Verpflichtungen jedes einzelnen Aktionärs definieren.

Jede der Vertragsparteien kann Klauseln enthalten, die alle Fragen abdecken, die im Zusammenhang mit der Organisation des Unternehmens wichtig erscheinen. Hunderte von Klauseln können dann in eine Aktionärbindungsvertrag aufgenommen werden, abhängig von der Art des Unternehmens, der Anzahl der Aktionäre und der Art der Unternehmensführung, die eingerichtet wurde.

Im Allgemeinen wird in einer Aktionärbindungsvertrag Bilanz gezogen über:

  • ▪ Das Kaufrecht;

  • ▪ Das Vorkaufsrecht;

  • ▪ Die Kaufverpflichtung;

  • ▪ Die Übertragungspflicht;

  • ▪ Die Abtretungsrechte;

  • ▪ Die Unternehmensführung;

  • ▪ Die Dividendenpolitik;

  • ▪ Das Rücknahmerecht;

  • ▪ Die Art der Stimmabgabe (z.B. pro Kopf, nicht pro Aktie), die beibehalten wurde;

  • ▪ Die Modalitäten für die Bildung der Generalversammlung;

  • ▪ Die Vetorechte sowie die Klauseln bei Stimmengleichheit;

  • ▪ …

Was passiert, wenn ein Aktionär seine Aktien verkaufen will? Kann ein anderer Aktionär sie kaufen und wenn ja, zu welchem Preis? Welche Auswirkungen hat der Tod eines Aktionärs auf die Aktien der Société Anonyme? Kann ein Aktionär gezwungen werden, seine Aktien zu verkaufen? 

Sie ist dazu da, so viele Fragen zu beantworten, wie es eine Aktionärbindungsvertrag gibt.


In welchen Fällen sollte eine Aktionärbindungsvertrag umgesetzt werden? 

Da es bei einer Aktiengesellschaft mehrere Aktionäre gibt, die das Unternehmen leiten, ist es notwendig, dass sie eine Aktionärbindungsvertrag abschließen, die sie gegenseitig bindet, um das Funktionieren des Unternehmens sicherzustellen oder zu beeinflussen. In der Schweiz sieht das Gesellschaftsrecht in der Tat nur eine Verpflichtung für die Aktionäre vor: die Pflicht zur Einzahlung der Aktien. Es gibt jedoch viele andere Verpflichtungen, die nicht gesetzlich festgelegt sind und die nicht in die Satzung aufgenommen werden können und die zum Schutz der Aktionäre und des Unternehmens nützlich sind.


Dies ist z.B. bei der Treuepflicht (Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft), dem Wettbewerbsverbot, dem Kaufrecht oder dem Vorkaufsrecht der Fall: Da es sinnvoll sein kann, die AG gegen einen Aktionär zu schützen, der eine konkurrierende Gesellschaft gründen möchte oder der plötzlich alle seine Aktien an einen Dritten weiterveräußern möchte, kommt die Aktionärbindungsvertrag ins Spiel.


Es ist unbedingt zu beachten, dass die Aktionärbindungsvertrag den Geschäftsbetrieb eines Unternehmens weder bindet noch blockiert. So kann ein Aktionär, der sich nicht an die Vereinbarung hält, den anderen Aktionären gegenüber schadenersatzpflichtig sein, ohne dass sich dies direkt auf den Cashflow des Unternehmens auswirkt. 


Eine Aktionärbindungsvertrag bindet die Parteien langfristig. Es ist jedoch zu beachten, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht möglich ist, diese Art von Abkommen auf unbestimmte Zeit abzuschließen. Darüber hinaus ist es ratsam, eine übermäßige Vertragslaufzeit von mehr als 20 Jahren zu vermeiden.

Die Punkte einer klaren Aktionärbindungsvertrag 

Der Inhalt dieser Vertragsart kann von der einen Aktionärbindungsvertrag zur anderen sehr unterschiedlich sein. Werfen wir einen kurzen Blick auf das, was in einer Aktionärbindungsvertrag am häufigsten zu beachten ist, um die vielen Verpflichtungen, auf die sich die Begründer einigen müssen, zu verdeutlichen.


Die Prinzipien der Politik und Dividenverteilung  

Die Dividendenpolitik hat einen wichtigen Einfluss auf die Kapitalstruktur, aber auch auf das zukünftige Wachstum des Unternehmens sowie auf seinen Wert für Gläubiger und zukünftige Aktionäre. In diesem Zusammenhang ist es unerlässlich, die Dividendenpolitik zum Zeitpunkt der Aktionärbindungsvertrag zu definieren: Die Schlichtung zwischen der Vergütung der Aktionäre und den Bedürfnissen des Unternehmens wird daher dort festgelegt.


Die vorrangige Erwerbsrechte  

In den Aktionärbindungsvertrag wird die Funktionsweise der vorrangigen Erwerbsrechte oft detailliert beschrieben. Diese Klausel kann zunächst in der Satzung der Gesellschaft festgelegt werden, legt dann aber nur das Prinzip fest. Wenn die Aktionäre das Thema in einer Aktionärbindungsvertrag ansprechen, wird das gesamte Verfahren dann genauestens beschrieben. 

Um die Sicherheit für jeden Aktionär zu gewährleisten, ist dies ein entscheidender Punkt: Diese Klausel gibt den Aktionären der Gesellschaft das Recht, die Aktien von einem Aktionär zu kaufen, der seine Aktien vorrangig vor allen anderen Personen verkaufen möchte. 


Wenn also einer der Aktionäre seine Aktien verkaufen will, muss er sich zuerst mit den anderen Aktionären der Aktiengesellschaft in Verbindung setzen, bevor er sie an Dritte zum Verkauf anbietet.


Das Kaufrecht 

In Aktionärbindungsvertrag wird häufig die Ausübung von Rechten Das Kaufrecht erlaubt dem Aktionär, die in der Vereinbarung vorgesehenen Fällen die Aktien eines anderen Aktionärs zu erwerben. Die Kaufrechte entstehen am häufigsten in den folgenden Situationen:

  • Tod eines der Aktionäre der Gesellschaft;

  • Im Falle einer Kündigung der Vereinbarung durch den betreffenden Aktionär;

  • Die unbefristete Arbeitsunfähigkeit eines der Aktionäre;

  • Die Verletzung einer grundlegenden Klausel der Vereinbarung durch einen Aktionär;

  • Schwerwiegende und wiederholte Handlungen eines der Aktionäre gegen die Interessen der Körperschaft oder ihrer Tochtergesellschaften, falls vorhanden;

  • Wenn ein Aktionär seine Anteile an der Gesellschaft unter Verletzung der in der Vereinbarung festgelegten Klauseln überträgt, garantiert oder verpfändet;

  • Wenn der Arbeitsvertrag eines im Unternehmen tätigen Aktionärs endet oder wenn die Tätigkeit zurückgeht.

Den Aktionären steht es auch frei, andere Fälle des Kaufrechtes zu definieren.


Klausel über den gemeinsamen Abritt 

Dies ist eine Klausel, die sehr häufig in Aktionärbindungsvertrag zu finden ist: Sie erlaubt es einem der Minderheitenaktionäre, nicht zusammen mit einem neuen und ihm unbekannten Aktionär Mitaktionär zu werden. 


Die Klausel über den gemeinsamen Abtritt gibt einem Aktionär im Falle eines Verkaufs seiner Aktien durch einen oder mehrere andere Aktionäre das Recht, seine Aktien an den Drittkäufer zum gleichen Preis zu verkaufen, zu dem der andere Aktionär oder die anderen Aktionäre ihre Aktien verkaufen.


Häufig besteht die Klausel des gemeinsamen Abritts, auch "tag alone" genannt, wenn ein bestimmter Prozentsatz (etwa 70 bis 80%) des Aktienkapitals an einen Dritten verkauft wird. Sie wird auch häufig eingeführt, wenn ein Unternehmen nur zwei Aktionäre hat und wenn mehr als 50% des Aktienkapitals verkauft werden. Der Prozentsatz muss dann in der Vereinbarung festgelegt werden.


Klauseln für die Ernennung von Direktoren

Die Aktionäre können die Wahl der Direktoren, die ursprünglich durch das Schuldrecht und die Statuten festgelegt wurde, genauer bestimmen. Durch die Aktionärbindungsvertrag ist es den Parteien dann möglich, bestimmten Gruppen von Aktionären, z.B. den Gründern, Sonderrechte einzuräumen. So können letztere dank der Aktionärbindungsvertrag zum Beispiel einen garantierten Platz im Verwaltungsrat haben.


Gewinnverteilungsklausel

Dank dieser Klausel kann ein Minderheitsaktionär dann eine Mindestrendite sicherstellen. Darüber hinaus kann sich der Mehrheitsaktionär so zur Ausschüttung von Dividenden verpflichten, wenn ausschüttbare Gewinne verzeichnet werden.


Die Unternehmensführung

Die Aktionärbindungsvertrag beschränkt sich nicht auf die Festlegung der Regeln für die Aktien. Er kann auch die Klauseln zur Regelung der Unternehmensführung festlegen. 


Es wird dann möglich sein, die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrates festzulegen.

Die Aktionäre können auch die für die Beschlussfassung in der Generalversammlung erforderlichen Mehrheiten festlegen oder die Regeln für die Auflösung der Gesellschaft bestimmen, indem sie diese auf 80% der den Aktien zugeteilten Stimmen festlegen. Auf diese Weise könnte ein Aktionär, der über mehr als zwei Drittel der Stimmen verfügt, nicht allein über die Auflösung der Gesellschaft entscheiden.


Die Abstimmungen

Die Parteien geben an, dass es sich um eine Pro-Kopf-Stimme und nicht um eine Aktien-Stimme handelt. So können sich die Aktionäre verpflichten, einstimmig oder mehrheitlich Entscheidungen zu treffen, wie z.B.:

- Die Änderung des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft;

- Die Erhöhung des Aktienkapitals;

- Die Ausgabe von Partizipationsscheinen;

- Die Festsetzung von Dividenden;

- Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrates;

- Ernennung und Abberufung der Rechnungsprüfer;

- Auflösungsoptionen;

- Die Änderung des Reglements;

- Entscheidungen in Bezug auf den Erwerb und den Verkauf von Aktienbesitz;

- Die Budgets, die einer bestimmten Abteilung zugewiesen werden sollen;

- Die Erschließung neuer Tätigkeitsfelder;

- Entscheidungen über die Übertragung von Aktien;

- Der Verkauf von Vermögenswerten;

- Fusionsentscheidungen;

- ……


In der Aktionärbindungsvertrag müssen auch die Klauseln für den Fall einer Stimmengleichheit sowie Vetorechte festgelegt werden.


Die weiteren Verpflichtungen der Aktionärbindungsvertrag

Die Aktionärbindungsvertrag kann auch viele Verpflichtungen enthalten, denen die Aktionäre unterworfen werden: Geheimhaltungspflicht, Treuepflicht, Wettbewerbsverbot oder die Verpflichtung zur Übernahme der persönlichen Haftung für die Schulden der Société Anonyme.

Es gibt keine Begrenzung dessen, was eine Aktionärbindungsvertrag festlegen möchte.  


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