Einzelfirma oder GmbH: Die richtige Wahl für Ihre unternehmerischen Ambitionen
In der Schweiz gibt es mehr als eine halbe Million Unternehmen. Dabei handelt es sich ebenso um Konzerne mit Tausenden von Mitarbeitern wie um Einzelfirmen. Die Tätigkeit jedes dieser Unternehmen hat auf die gleiche Weise begonnen: mit der Gründung. Hinsichtlich der Rechtsform stehen Firmengründer vor einer schweren Entscheidung: Soll es eine AG, eine Einzelfirma oder eine GmbH werden?
Wir von NewCo helfen Gründern dabei, ihr Unternehmen an den Start zu bringen. Dank unserer Services erleichtern wir den Vorgang der Firmengründung erheblich. Zudem verfügen wir über jede Menge Know-how, was die Rechtsformen und ihre Vorteile und Herausforderungen angeht. Daher beraten wir Sie gerne im Vorfeld.
In diesem Beitrag gehen wir darauf ein, was sich mehr lohnt: eine Einzelfirma oder eine GmbH.
Die Gründung einer Einzelfirma
Wie der Name bereits verrät, ist eine Einzelfirma ein Unternehmen, das lediglich von einer Person geführt wird. Die Tätigkeit der Firma ist üblicherweise stark auf das Profil des Inhabers ausgerichtet. Meist entscheiden sich Angehörige der folgenden Berufsgruppen für die Gründung einer Einzelfirma:
Ärzte
Anwälte
Architekten
Handwerker
Selbstverständlich können auch Personen ein solches Unternehmen gründen, die einem anderen Beruf nachgehen.
Was spricht für die Gründung einer Einzelfirma?
Ein Vorteil dieser Rechtsform ist, dass sie verhältnismässig leicht zu gründen ist. Nichtsdestotrotz ist die Gründung mit einigen bürokratischen Schritten verbunden. Wir von NewCo sind Ihnen gerne dabei behilflich, eine Einzelfirma zu gründen.
Ebenfalls ist es vorteilhaft, dass es nicht notwendig ist, ein Mindestkapital einzuzahlen. Auch dieser Umstand sorgt dafür, dass sich viele Unternehmensgründer für eine Einzelfirma entscheiden.
Die Nachteile einer Einzelfirma
Die Rechtsform ist allerdings auch mit einigen Nachteilen verbunden. So haftet der Inhaber mit seinem persönlichen Vermögen, wenn das Unternehmen in eine finanzielle Schieflage gerät. Darin besteht ein wesentlicher Unterschied zu einer GmbH. Dieser Aspekt ist also zu bedenken, wenn es darum geht, ob eine Einzelfirma oder eine GmbH gegründet werden soll.
Auch muss der Name der Einzelfirma zumindest den Familiennamen des Inhabers beinhalten. Dies schränkt eventuell die kreative Namensgebung ein.
Die Gründung einer GmbH
Nach der Einzelfirma und der AG liegt die GmbH auf dem dritten Rang der schweizweit am häufigsten gewählten Rechtsformen. Auch sie bringt einige Vor- und Nachteile mit sich.
Welche Vorteile hat eine GmbH?
Für die Gründung einer GmbH ist ebenfalls lediglich eine Person notwendig. Allerdings kann eine GmbH auch von mehreren Personen gegründet werden.
Insgesamt muss bei der Gründung einer GmbH ein Grundkapital von mindestens CHF 20‘000 eingebracht werden. Im Vergleich zur Gründung einer AG, bei der das Mindestkapital bei 100‘000 Franken liegt, ist dieser Betrag recht gering. Verglichen mit einer Einzelfirma ist er jedoch erheblich. Dies ist bei der Frage zu bedenken, ob eine Einzelfirma oder eine GmbH gegründet werden soll.
Immerhin gibt es die Möglichkeit, das Grundkapital der GmbH teilweise oder komplett in Form von Sachwerten einzubringen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Fahrzeuge oder Immobilien handeln. Es muss also nicht unbedingt Geld eingebracht werden.
Ein grosser Vorteil einer GmbH ergibt sich aus dem Namen der Rechtsform. Die Abkürzung steht bekanntlich für «Gesellschaft mit beschränkter Haftung». Denn der oder die Inhaber haften bei finanziellen Problemen der GmbH nur bis zur Höhe des eingebrachten Grundkapitals. Eine Haftung mit ihrem persönlichen Vermögen ist ausgeschlossen.
Zudem kann bei der Wahl des Namens für die GmbH recht frei entschieden werden. Die einzige Bedingung ist, dass der Name den Zusatz «GmbH» enthält.
Welche Herausforderungen bringt eine GmbH mit sich?
Ein Nachteil einer GmbH ist die Doppelbesteuerung, die auf den oder die Inhaber zukommt. Denn es müssen sowohl Ertrag und Kapital des Unternehmens als auch Einkommen und Vermögen der Gesellschafter versteuert werden. Bei der Einzelfirma kann dies vermieden werden.
Auch sind die Verwaltungskosten einer GmbH wesentlich höher als bei einer Einzelfirma. Dies trifft etwa auf Protokolle, Steuerformulare und die Gesellschafterversammlung zu. Letztere muss zwingend jedes Jahr stattfinden, und zwar spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres.
Übrigens sind sowohl die Inhaber einer Einzelfirma als auch die einer GmbH öffentlich einsehbar. Dafür sorgt der Eintrag ins Handelsregister, der bei der GmbH obligatorisch und bei der Einzelfirma eventuell notwendig ist.
Wie entscheide ich, ob ich eine Einzelfirma oder eine GmbH gründe?
Die Entscheidung, ob Sie eine Einzelfirma oder eine GmbH gründen, ist nicht gerade einfach. Denn wie Sie gesehen haben, haben beide Rechtsformen unterschiedliche Vor- und Nachteile. Daher ist es wichtig, dass Sie sich umfassend darüber informieren, welche Vorzüge Ihnen welche Rechtsform bringt.
Gerne beraten wir Sie diesbezüglich. Dafür bieten wir ein 30-minütiges Telefongespräch mit einem unserer Juristen an. Es ist kostenfrei und unverbindlich und dient Ihnen dazu, individuelle Fragen zu stellen. Sie können online einen Termin für die kostenlose Rechtsberatung vereinbaren.
Wer hilft mir dabei, eine Einzelfirma oder eine GmbH zu gründen?
Wenn Sie keinerlei Aufwand mit der Gründung einer Einzelfirma oder einer GmbH haben wollen, dann wenden Sie sich an NewCo. Wir haben bereits mehr als 5000 Kunden dabei geholfen, ihr Unternehmen an den Start zu bringen. Einer der Gründe ist, dass wir die Gründung einer Firma ganz bequem online ermöglichen.
Sie benötigen dafür lediglich ein Kundenkonto bei uns, das Sie in wenigen Minuten anlegen. Um eine Firma zu gründen, wählen Sie anschliessend das Paket, das Ihren Bedürfnissen entspricht. Wir bieten Unterstützung bei der Gründung von Unternehmen der folgenden Rechtsformen:
GmbH
Einzelfirma
AG
Haben Sie sich für Rechtsform und Paket entschieden, dann füllen Sie ein Online-Formular aus. Darin geben Sie uns die Informationen, die für die Gründung Ihres Unternehmens von Relevanz sind. Zudem laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Überprüfen Sie den Antrag auf Firmengründung noch auf Korrektheit, bevor Sie ihn per Mausklick an uns weiterleiten.
Im nächsten Schritt erstellen unsere Rechtsexperten die Dokumente, die für die Gründung Ihrer Firma notwendig sind. Sind sie damit fertig, dann senden wir Ihnen die Dokumente zur Unterschrift per E-Mail zu. Nachdem Sie festgestellt haben, dass sämtliche Angaben in den Dokumenten korrekt sind, unterschreiben Sie sie und schicken diese an uns zurück.
Wenn Sie eine GmbH gründen wollen, müssen Sie zudem das vorgeschriebene Grundkapital einbringen. Handelt es sich um eine Geldeinlage, dann müssen Sie ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank eröffnen. Darauf zahlen Sie den vorgesehenen Betrag ein. Wollen Sie Sachwerte einbringen, dann muss deren Wert ermittelt werden.
Nach Einreichung der unterschriebenen Gründungsdokumente beim Handelsregisteramt dauert es maximal zwei Wochen, bis Ihr Unternehmen offiziell gegründet ist. Sie können über Ihr Dashboard auf unserer Plattform in Echtzeit nachverfolgen, wann es so weit ist. Zudem erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung.
So gründen Sie eine GmbH mit uns
Für die Gründung einer GmbH stehen Ihnen bei uns drei Pakete zur Auswahl. So können Sie sich bei der Gründung einer GmbH zwischen den Paketen GmbH Basic, GmbH Plus und GmbH Extra entscheiden. Neben dem Preis unterscheiden sie sich vor allem hinsichtlich der enthaltenen Leistungen.
Bei allen drei Paketen sind eine persönliche juristische Beratung und die Kosten für notarielle Tätigkeiten inkludiert. Zudem gehören die Prüfung des Firmennamens, die Formulierung des Zwecks und die Erstellung der Gründungsdokumente zu unseren Leistungen. Ebenso sorgen wir dafür, dass das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wird.
Ein zusätzlicher Service beim Buchen des Pakets GmbH Plus ist etwa die Beglaubigung der Unterschriften aller Gesellschafter. Auch die Anmeldung der MWST und bei der Versicherung sind Teil dieses Pakets. Wenn Sie sich für GmbH Extra entscheiden, kommen dazu noch personalisierte Statutenklauseln.
Wollen Sie bei der Gründung der GmbH eine Sacheinlage leisten, dann bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Service an. Sie können bei uns gegen eine Pauschale die Dienste eines Revisors in Anspruch nehmen. Er ermittelt den Wert von bis zu drei Gegenständen, die als Sacheinlage infrage kommen.
So funktioniert die Gründung einer Einzelfirma mit uns
Auch für die Gründung einer Einzelfirma mit NewCo stehen Ihnen drei Pakete zur Auswahl. Mit Einzelfirma Basic erhalten Sie die wichtigsten Dienstleistungen für Ihre Firmengründung. Wir tragen beispielsweise die Kosten für den Notar. Zudem lassen wir Ihnen eine juristische Beratung zukommen, die sich auf Ihre persönliche Situation fokussiert.
Bei der Gründung Ihrer Einzelfirma prüfen wir zudem, ob der vorgesehene Firmenname einzigartig ist. Ebenso formulieren wir den Zweck Ihres Unternehmens und lassen Ihre Unterschrift beglaubigen. Selbstverständlich sind die Erstellung der Gründungsdokumente und die Eintragung ins Handelsregister auch Teil des Pakets Einzelfirma Basic.
Bei der Buchung von Einzelfirma Plus erledigen wir darüber hinaus die MWST-Registrierung für Sie. Diese ist für Einzelunternehmen verpflichtend, die einen Jahresumsatz von mehr als 100‘000 Franken erzielen. Liegt er darunter, dann kann die MWST-Registrierung freiwillig erfolgen.
Wenn Sie sich für das Paket Einzelfirma Extra entscheiden, kommt zu allen genannten Leistungen noch die Anmeldung bei der AHV. Dieser Schritt ist für den Inhaber eines Einzelunternehmens unumgänglich, da er ein Selbstständig erwerbender ist.
Übrigens ist es theoretisch möglich, eine Einzelfirma ohne Eintragung ins Handelsregister zu gründen. Allerdings kann darauf lediglich verzichtet werden, wenn der Jahresumsatz des Unternehmens unter CHF 100‘000 liegt. Diese Klausel kann nicht umgangen werden, indem mehrere Personen die Einzelfirma führen. Dann werden nämlich die Umsätze dieser Personen addiert.
Geht das Einzelunternehmen einem nach kaufmännischer Art geführten Gewerbe nach, dann ist ebenfalls eine Eintragung ins Handelsregister notwendig. Diese ist an keinen Mindestumsatz gebunden.
Firmengründung leicht gemacht – mit NewCo
Mit NewCo beauftragen Sie einen erfahrenen Dienstleister damit, Ihnen bei Ihrer Firmengründung zur Seite zu stehen. Wir arbeiten mit Juristen und Notaren zusammen, die sich mit den Formalitäten einer Unternehmensgründung bestens auskennen. Somit profitieren Sie dank uns von geballter Kompetenz.
Zudem sparen Sie sich durch uns viel Zeit. Denn Sie müssen keine Ämter besuchen oder sich um einen Notar oder einen Rechtsbeistand kümmern. Für die Gründung einer GmbH ist es lediglich notwendig, dass Sie ein Kapitaleinzahlungskonto eröffnen oder mögliche Sacheinlagen bewerten lassen. Alle anderen Aufgaben nehmen wir in unsere Hände.
Führen Sie bereits eine Firma und möchten den Eintrag ins Handelsregister ändern? Auch in diesem Fall sind wir von NewCo für Sie da. Sie können auf der entsprechenden Seite auf unserer Webseite den Namen Ihrer Firma eingeben. Dann wählen Sie aus, welchen Eintrag Sie ändern lassen wollen.
Wir bieten ein Paket ohne Änderung der Statuten und eines mit Änderung der Statuten an. Die Änderung der Adresse innerhalb der Gemeinde und die Bearbeitung der an der Unternehmensführung beteiligten Personen sind Änderungen ohne Statuten.
Zu den Änderungen mit Statuten gehören etwa die Anpassung des Firmennamens und des Zwecks. Auch die Verlegung des Unternehmenssitzes in eine andere Gemeinde erfordert eine Änderung der Statuten.
Geben Sie die gewünschten Änderungen online an und wir fertigen die erforderlichen Dokumente aus. Nachdem Sie sie unterschrieben haben, reichen wir sie an das Handelsregisteramt weiter.
Wollen Sie eine Einzelfirma oder eine GmbH gründen und haben noch Fragen dazu, wie wir Sie dabei unterstützen können? Dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular. Wir antworten Ihnen schnellstmöglich darauf.