Anmeldepflichten bei Unternehmensgründung: Wichtige Schritte für den Start Ihres Unternehmens 

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Eine Firma zu gründen, ist mit viel bürokratischem Aufwand verbunden. Dabei den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Unter anderem gelten verschiedene Anmeldepflichten bei der Unternehmensgründung. Welche das sind, verraten wir Ihnen im folgenden Beitrag. Zudem informieren wir Sie über weitere Schritte, die bei der Gründung einer Firma notwendig sind.

Auch erfahren Sie, mit welchen Dienstleistungen Ihnen NewCo bei der Gründung Ihres Unternehmens behilflich ist. Denn wir sind darauf spezialisiert, Firmengründer bestmöglich zu unterstützen. Dank uns haben Sie einen minimalen Aufwand und können sich von Anfang an auf den erfolgreichen Start Ihres Unternehmens fokussieren.


Welche Anmeldepflichten bei der Unternehmensgründung gibt es? 

Um in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen, muss man es ins Handelsregister eintragen lassen. Damit dies geschehen kann, muss man es beim Handelsregisteramt für die Eintragung anmelden. Dafür müssen die Gründungsdokumente eingereicht werden. Sie zu erstellen, ist somit die wichtigste Aufgabe bei der Gründung einer Firma.

Eine Ausnahme kann für Einzelunternehmen gelten. Sie müssen nur dann ins Handelsregister eingetragen werden, wenn ihr Jahresumsatz mehr als 100‘000 Franken beträgt. Führt eine Person mehr als eine Einzelfirma, dann werden die Umsätze dieser Unternehmen addiert.

Liegt der Umsatz des Einzelunternehmens unter CHF 100‘000 pro Jahr, dann ist keine Anmeldung beim Handelsregisteramt notwendig. Sie kann aber trotzdem auf freiwilliger Basis geschehen. Die Anmeldung bringt verschiedene Vor- und Nachteile mit sich.

So kann der Inhaber beispielsweise Verträge über das Unternehmen abschliessen, wenn die Eintragung stattgefunden hat. Dabei kann es sich etwa um Miet- oder Lieferverträge handeln. Ohne Eintragung ins Handelsregister müssen sie vom Inhaber des Unternehmens als Privatperson abgeschlossen werden.

Nachteilig an der Anmeldung eines Einzelunternehmens beim Handelsregisteramt sind vor allem die zusätzlichen Kosten. Diese liegen jedoch in einem recht überschaubaren Rahmen von 200 bis 300 Franken.


Weitere Anmeldepflichten bei der Unternehmensgründung 

Je nach Rechtsform sind weitere Anmeldepflichten bei der Unternehmensgründung einzuhalten. Bei einem Einzelunternehmen muss sich der Gründer beispielsweise bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) als Selbstständiger anmelden.

Wollen Sie Personal anstellen, dann bestehen für die Angestellten Anmeldepflichten bei der Unternehmensgründung. So müssen Sie sie bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden. Auch müssen die obligatorischen Versicherungen für BVG und UVG abgeschlossen werden. Als Gründer einer GmbH oder AG sind Sie selbst sozialversicherungspflichtig.

Eventuell ist Ihre Firma mehrwertsteuerpflichtig. In diesem Fall gehört zu den Anmeldepflichten bei der Unternehmensgründung auch die MWST-Anmeldung. Mehrwertsteuerpflichtig sind Firmen mit einem Mindestjahresumsatz von 100‘000 Franken aus steuerbaren und steuerbefreiten Leistungen in und ausserhalb der Schweiz.

Unternehmen, auf die dies zutrifft, müssen sich bei der eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden. Sie erhalten eine MWST-Nummer, über die sie ihre Umsätze jährlich abrechnen.


Wie halte ich die Anmeldepflichten bei Unternehmensgründung am besten ein? 

Nicht nur sind Anmeldepflichten bei der Unternehmensgründung einzuhalten. Auch viele weitere Aufgaben stehen Ihnen bevor. Daher ist es empfehlenswert, dass Sie sich unterstützen lassen. Wir von NewCo helfen Ihnen dabei, Ihre Firma zu gründen. Unser Service basiert darauf, dass Sie die meisten Schritte online erledigen können.

Für die Firmengründung mit NewCo benötigen Sie ein Kundenkonto bei uns. Nachdem Sie es angelegt haben, füllen Sie ein Online-Formular aus. Darin geben Sie die Informationen über Ihr geplantes Unternehmen bekannt, die für die Anmeldung benötigt werden. Anschliessend erstellen unsere Juristen die Dokumente, die für die Gründung notwendig sind. Zudem werden sie von unseren Notaren beglaubigt.

Dann gehen Ihnen die Dokumente per E-Mail zur Unterzeichnung zu. Sobald Sie sie uns unterschrieben zurückgesendet haben, reichen wir sie beim Handelsregisteramt ein. In Ihrem Kundenkonto bei uns erfahren Sie in Echtzeit, wenn Ihre Firma registriert ist. Zudem erhalten Sie eine Benachrichtigung von uns, sobald die Gründung Ihres Unternehmens abgeschlossen ist.


Welche Unternehmensarten Sie mit NewCo gründen können 

Wir stehen Ihnen für die Gründung von Firmen zur Verfügung, die eine der folgenden Rechtsformen haben sollen:

  • Einzelfirma 

  • GmbH 

  • AG 

Jede von ihnen bringt verschiedene Vorzüge und Herausforderungen mit sich. Daher gehört es zu den wichtigsten Massnahmen vor der Firmengründung, sich für die passende Rechtsform zu entscheiden. Für eine Einzelfirma ist beispielsweise kein Mindestkapital notwendig. Bei der GmbH muss dagegen ein Stammkapital von mindestens 20‘000 Franken einbezahlt werden. Bei der AG sind es sogar CHF 100‘000.

Nachteilig an einem Einzelunternehmen ist dagegen, dass der Inhaber mit seinem Privatvermögen haftet, wenn die Firma Verluste macht. Das ist bei der GmbH nicht der Fall. Bei dieser Rechtsform haften der oder die Gesellschafter nur mit dem eingezahlten Stammkapital. Ihr Privatvermögen bleibt zu jeder Zeit unangetastet.

Auch bei einer AG muss keiner der Aktionäre für Verluste der Firma haften. Allerdings kann die Geschäftsführung persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie sich fahrlässig oder strafbar verhält.

Die Besteuerung spielt für viele Unternehmensgründer eine wichtige Rolle. Auch diesbezüglich bestehen Unterschiede zwischen den Rechtsformen. So findet bei der GmbH und der AG eine Doppelbesteuerung statt. Es werden sowohl Ertrag und Kapital des Unternehmens als auch Einkommen und Vermögen der Inhaber besteuert. Bei einer Einzelfirma passiert dies nicht. Sie wird nur einmal versteuert.

Informieren Sie sich am besten umfassend, bevor Sie sich für die Rechtsform Ihres neuen Unternehmens entscheiden. Denn es könnte schwierig werden, nachträglich zu einer anderen Rechtsform zu wechseln.


Unser Tool als Informationsquelle 

Eine nützliche Hilfestellung bietet Ihnen unser Online-Tool. Es stellt Ihnen Fragen zur geplanten Ausrichtung Ihrer Firma. Diese betreffen unter anderem die Besteuerung, den erwarteten Jahresumsatz und das Risiko, das mit der Tätigkeit des Unternehmens verbunden ist.

Zu jeder Frage erhalten Sie wichtige Informationen. Dazu gehört etwa, dass nur bei einer AG die Anonymität der Aktionäre gewährleistet ist. Denn sie müssen nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Auch lohnt sich eine AG am meisten, wenn Sie Investoren für Ihr Unternehmen suchen wollen. Denn einige Investoren fordern Anteile an der Firma, die bei einer AG am leichtesten übertragbar sind.

An drei Balken erkennen Sie im Tool, für welche Rechtsform Ihre Antworten sprechen. Die Balken stehen für Einzelfirma, GmbH und AG. Nach Beantwortung der zwölf Fragen sehen Sie, welche Rechtsform sich am besten für Sie eignen könnte. Diese Auskunft ist aber keinesfalls als rechtliche oder geschäftliche Beratung zu verstehen.

Es ist daher dringend zu empfehlen, dass Sie weitere Informationen einholen. Auch eine umfassende Beratung hilft Ihnen dabei, sich ein Bild von den Vor- und Nachteilen der einzelnen Rechtsformen zu machen.


Welche Dienstleistungen NewCo bei der Firmengründung anbietet 

Für die Gründung Ihres Unternehmens bieten wir Ihnen die Unterstützung durch verschiedene Fachleute. So arbeiten wir mit Juristen und Notaren zusammen. Auch Experten für Unternehmensgründungen sind Teil unseres Teams. Sie weisen eine reichhaltige Erfahrung auf und kennen sich nicht nur mit den Anmeldepflichten bei der Unternehmensgründung bestens aus.

In all unseren Paketen für die Firmengründung sind die Notarkosten und eine persönliche juristische Beratung inkludiert. Auch prüfen wir in jedem Fall den vorgesehenen Namen für das Unternehmen. Es muss sich um einen Namen handeln, den keine andere Firma in der Schweiz trägt. Um dies sicherzustellen, muss der Zentrale Firmenindex (Zefix) zurate gezogen werden. Diese Aufgaben übernehmen wir für Sie.

Darüber hinaus formulieren wir den Zweck Ihres Unternehmens. Dabei geht es darum, den geplanten Tätigkeitsbereich Ihrer Firma zu benennen. Der Unternehmenszweck ist Teil des Eintrags ins Handelsregister. Er sollte möglichst knapp formuliert werden, da eine nachträgliche Änderung zusätzliche Kosten verursacht.

Ebenfalls gehört zu unseren Standard-Dienstleistungen die Ausfertigung der Gründungsdokumente und die Eintragung ins Handelsregister. Bei einer Einzelfirma übernehmen wir im Basispaket auch die Beglaubigung Ihrer Unterschrift als Unternehmensgründer und Inhaber.


Erweiterte Dienstleistungen 

Neben den Basispaketen für die Unternehmensgründung können Sie bei uns auch erweiterte Leistungen erhalten. Benötigen Sie für Ihre Einzelfirma beispielsweise eine MWST-Nummer, dann beantragen wir sie im Rahmen vom Paket Einzelfirma Plus für Sie. Ist eine Anmeldung bei der AHV notwendig, dann lohnt sich das Paket Einzelfirma Extra.

Vorteilhaft ist, dass alle Leistungen des Pakets Einzelfirma Basic auch in den anderen beiden Paketen enthalten sind. So müssen Sie keinen Service gesondert bezahlen und erhalten alle Dienstleistungen aus einer Hand.

Für die Gründung einer GmbH bieten wir das Paket GmbH Plus an. Neben unseren Standardleistungen ist die MWST-Anmeldung inkludiert. Auch nehmen wir die Versicherungsanmeldung vor und lassen die Unterschriften der Gesellschafter beglaubigen. Wenn Sie das Paket GmbH Extra buchen, dann kommen dazu noch personalisierte Statutenklauseln.

Wenn Sie mit uns eine AG gründen, können Sie ebenfalls aus den Paketen Basic, Plus und Extra wählen. Im Paket AG Plus sind die Standardleistungen, die Unterschriftenbeglaubigung sowie die MWST- und die Versicherungsanmeldung enthalten. Das Paket AG Extra beinhaltet ausserdem die Erstellung eines Aktionärsvertrags für die Gründer.

Bei der Gründung einer GmbH oder AG ist es möglich, das Stammkapital teilweise oder vollständig als Sacheinlage zu leisten. Dabei kann es sich zum Beispiel um Fahrzeuge, Maschinen oder Möbel handeln. Um sie als Stammkapital einzusetzen, ist es jedoch notwendig, ihren Wert zu ermitteln. Diese Aufgabe übernimmt ein Revisor.

Damit Sie den Revisor nicht selbst beauftragen müssen, können Sie bei uns ein Pauschalangebot hinzubuchen. Im Preis inkludiert ist die Bewertung von bis zu drei Gegenständen.


Ihr Partner für Unternehmensgründungen und mehr 

Zusätzlich zu unseren Paketen und Dienstleistungen für die Firmengründung bieten wir Ihnen weitere Services. So können Sie dank uns Änderungen am Handelsregistereintrag Ihrer Firma vornehmen. Auch dies ist ganz einfach und schnell möglich.

Auf unserer Webseite können Sie den Namen Ihres Unternehmens eingeben. Dadurch können Sie sehen, welche Informationen der derzeitige Eintrag ins Handelsregister beinhaltet. Dies sind der Name, die Adresse und der Zweck der Firma sowie die Personen, die sie leiten.

Markieren Sie den Eintrag oder die Einträge, die Sie ändern lassen wollen, und geben Sie die neuen Informationen ein. Je nachdem, ob dadurch die Statuten geändert werden oder nicht, ergibt sich der Preis für diese Leistung. Für die Änderung des Handelsregistereintrags benötigen Sie ebenfalls ein Kundenkonto bei uns.

Sobald der Antrag auf die Änderung bei uns eingegangen ist, wird er von unseren Juristen geprüft. Dann fertigen sie die notwendigen Dokumente aus und senden sie Ihnen zur Unterzeichnung. Haben Sie sie unterschrieben zurückgeschickt, dann reichen wir die Unterlagen beim Handelsregister ein.

Auch für den laufenden Betrieb Ihres Unternehmens machen sich unsere Services bezahlt. Dafür sorgen die Angebote in unserem Marketplace. Sie ermöglichen es Ihnen, bei verschiedenen Dienstleistungen unserer Partner zu sparen. So können Sie sich beispielsweise Rabatte auf Software, Büromaterial oder Arbeitsräume sichern. Auch kostenlose Beratungen durch Rechtsanwälte und die temporäre Gratis-Nutzung von Online-Diensten sind verfügbar.

Werfen Sie gerne einen Blick in unseren Marketplace und profitieren Sie von den attraktiven Offerten.


Ihr Kontakt zu NewCo 

Haben Sie Fragen zu den Anmeldepflichten bei der Unternehmensgründung? Oder wollen Sie sich näher über unsere Dienstleistungen informieren? Dann schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular eine Nachricht. Auch eine E-Mail oder ein Telefonanruf bringt Sie mit uns in Kontakt. Ebenso stehen wir Ihnen persönlich in unseren Büros in Lachen und Lausanne zur Verfügung.

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