AG gründen in der Schweiz: einfach erklärt
Die Aktiengesellschaft (AG) ist die umfassendste und renommierteste Rechtsform in der Schweiz. Sie bietet Haftungsschutz, Professionalität und Flexibilität und eignet sich besonders für wachsende Firmen und Investoren.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine AG in der Schweiz gründen, welche Voraussetzungen gelten, welche Kosten entstehen und wie NewCo Sie dabei begleitet.
Warum eine AG gründen?
Die AG ist eine eigenständige juristische Person. Sie haftet ausschliesslich mit dem Gesellschaftsvermögen, sodass das Privatvermögen der Aktionäre geschützt bleibt.
Ein grosser Vorteil ist die Anonymität der Aktionäre: Im Handelsregister erscheinen nur die Mitglieder des Verwaltungsrats, nicht die Aktionäre selbst. Die Besitzverhältnisse werden im Aktienbuch der Gesellschaft festgehalten, das nicht öffentlich einsehbar ist.
Zudem vermittelt die AG Vertrauen und Stabilität bei Banken, Partnern und Investoren. Sie ist die richtige Wahl, wenn ein Unternehmen wachsen oder Kapital aufnehmen möchte.
Voraussetzungen für die Gründung
Um in der Schweiz eine Aktiengesellschaft zu gründen, gelten folgende Anforderungen:
Aktienkapital: mindestens CHF 100’000, davon mindestens CHF 50’000 einbezahlt.
Bankkonto: Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos bei einer Schweizer Bank.
Verwaltungsrat: Mindestens ein Mitglied mit Wohnsitz in der Schweiz und Einzelzeichnungsrecht.
Firmenname: Frei wählbar, eindeutig unterscheidbar, darf nicht täuschen und muss den Zusatz «AG» enthalten. Vorab Verfügbarkeit im Handelsregister prüfen und zusätzlich mit dem Namens-Check von NewCo gegen ähnliche Bezeichnungen absichern.
Sacheinlagen: Möglich, zum Beispiel Fahrzeuge, Maschinen oder immaterielle Werte.
Revision: Pflicht je nach Grösse. Kleine Gesellschaften mit weniger als zehn Vollzeitstellen können auf eine Revisionsstelle verzichten (Opting-out).
Schritt 1: Gründungsunterlagen vorbereiten
Bei NewCo werden alle erforderlichen Unterlagen für Sie vorbereitet - schnell, korrekt und rechtskonform.
Dazu gehören insbesondere die Statuten, die Gründungsurkunde, die Lex-Friedrich-Erklärung, die Stampa-Erklärung, die Handelsregisteranmeldung sowie gegebenenfalls die Opting-out-Erklärung.
Sie müssen lediglich die wichtigsten Informationen bereitstellen:
den gewünschten Firmennamen,
den Gesellschaftszweck,
den Sitz der Gesellschaft,
die Aktionäre und Verwaltungsratsmitglieder (mit Ausweiskopie),
und die gewünschte Zeichnungsberechtigung (z. B. Einzel- oder Kollektivunterschrift).
Bei NewCo sind die Unterlagen innerhalb von 24 Stunden online verfügbar und können direkt geprüft und unterzeichnet werden.
Schritt 2: Kapitaleinzahlungskonto eröffnen
Mit den vorbereiteten Unterlagen eröffnen Sie ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank. Auf dieses Konto wird das erforderliche einbezahlte Aktienkapital (mindestens CHF 50’000) eingezahlt.
NewCo arbeitet mit UBS als Partnerbank zusammen, die Kontoeröffnung erfolgt dort in der Regel innerhalb von 48 Stunden und ist kostenlos.
Die Bank stellt eine Einzahlungsbestätigung aus, die für den Notar und das Handelsregisteramt erforderlich ist.
Nach dem Handelsregistereintrag wird das Kapital freigegeben und steht der Gesellschaft sofort zur Verfügung.
Schritt 3: Öffentliche Beurkundung beim Notar
Mit der Einzahlungsbestätigung erfolgt die öffentliche Beurkundung der Gründung. Der Notar bestätigt die Statuten, hält die Gründungsversammlung fest, beglaubigt die Unterschriften und erstellt die Gründungsurkunde. Damit ist die Gründung rechtlich abgeschlossen, und Ihre AG ist bereit für die Anmeldung beim Handelsregister.
Diese Schritte sowie die Notariatskosten sind bei NewCo im Gesamtpreis von CHF 590 bereits enthalten.
Schritt 4: Eintrag ins Handelsregister
Die beurkundeten Unterlagen werden beim zuständigen Handelsregisteramt eingereicht. Mit der Eintragung entsteht die Aktiengesellschaft offiziell als juristische Person. Das Unternehmen erhält eine UID-Nummer und wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.
Die Bearbeitungszeit des Handelsregisteramts hängt vom Kanton ab, beträgt jedoch meist ein bis zwei Wochen.
Nach der Gründung: die nächsten Schritte
AHV und Sozialversicherungen
Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse für AHV, IV, EO und ALV.
BVG und Unfallversicherung
Ab einem Jahreslohn von CHF 22’050 besteht BVG-Pflicht. Zusätzlich muss eine Unfallversicherung (UVG) abgeschlossen werden, bei Mitarbeitenden mit mehr als 8 Wochenstunden auch gegen Nichtberufsunfälle (NBU).
Versicherungen für Ihre AG
Neben den obligatorischen Sozialversicherungen ist es empfehlenswert, Ihre Aktiengesellschaft zusätzlich abzusichern. Dazu gehören:
die Haftpflichtversicherung
die Rechtsschutzversicherung
und die Sachversicherung
Diese Versicherungen schützen Ihre Firma bei Schäden, Streitfällen und materiellen Verlusten.
Mehrwertsteuer (MWST)
Ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 besteht eine MWST-Pflicht. Eine freiwillige Anmeldung kann sinnvoll sein, da Sie so Vorsteuern auf Ausgaben zurückfordern können.
Buchhaltung und Revision
Die AG ist zur doppelten Buchführung verpflichtet. Jährlich müssen Bilanz und Erfolgsrechnung erstellt und 10 Jahre aufbewahrt werden. Kleine Gesellschaften können, sofern alle Aktionäre einverstanden sind, auf eine Revision verzichten.
Kosten für die Gründung einer AG
Bei NewCo kostet die vollständige Gründung einer Aktiengesellschaft CHF 590, inklusive aller juristischen Dokumente und notarieller Vorbereitung. Hinzu kommen:
Handelsregistergebühr: ca. CHF 550
Kapitaleinzahlungskonto: bei UBS kostenlos, bei anderen Banken meist rund CHF 250
Das Aktienkapital von CHF 100’000 bleibt nicht blockiert - nach dem Handelsregistereintrag steht es vollständig für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung.
Dauer der AG-Gründung mit NewCo
Vorbereitung der Unterlagen: 24 Stunden
Kontoeröffnung & Kapitaleinzahlung: 1-2 Tage
Notarielle Beurkundung: 1-2 Tage
Handelsregistereintrag: 1-2 Wochen (abhängig vom Kanton)
Insgesamt dauert die Gründung einer AG mit NewCo durchschnittlich rund drei Wochen - vom ersten Schritt bis zum Handelsregistereintrag.
Steuern für die AG in der Schweiz
Die AG zahlt Gewinnsteuern an Bund, Kanton und Gemeinde. Der Bundessatz beträgt 8,5 %, der tatsächliche Gesamtsteuersatz hängt vom Firmensitz ab. Beispiel bei CHF 250’000 Gewinn:
Zug: 11,85 %
Luzern: 11,97 %
St. Gallen: 14,33 %
Aargau: 15,05 %
Bern: 19,41 %
Zürich: 19,65 %
Der Schweizer Durchschnitt liegt bei etwa 14 %.
Mit dem Steuerrechner der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) können Sie die gesamte Steuerbelastung, also Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern, für Ihren Unternehmenssitz online berechnen.
Zusätzlich wird auf das Eigenkapital eine Kapitalsteuer erhoben, meist unter 0,1 %.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann eine Einzelperson eine AG gründen?
Ja, eine Ein-Personen-AG ist zulässig.
Wie hoch ist das notwendige Kapital?
Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100’000, davon CHF 50’000 einbezahlt.
Sind die Aktionäre im Handelsregister sichtbar?
Nein. Nur der Verwaltungsrat wird veröffentlicht - die Aktionäre bleiben anonym.
Wie lange dauert die Gründung?
Mit NewCo dauert die Gründung im Durchschnitt rund drei Wochen.
Braucht es eine Revisionsstelle?
Nur bei grösseren Gesellschaften oder wenn bestimmte Schwellen überschritten werden. Kleinere Firmen können Opting-out wählen.
Fazit
Die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz folgt klaren Schritten und ist mit guter Vorbereitung gut planbar. Mit den richtigen Unterlagen und verlässlichen Partnern lässt sich der gesamte Prozess effizient und rechtssicher online durchführen.
Von der Vorbereitung der Unterlagen bis zur Eintragung im Handelsregister begleitet NewCo Sie Schritt für Schritt - schnell, rechtssicher und effizient.
Jetzt Ihre AG mit NewCo gründen.
Offizielle Quellen:
- Obligationenrecht
- Handelsregisterverordnung
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
- Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung
- Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, Steuern berechnen