GmbH oder AG gründen: Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen

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Wer in der Schweiz eine Firma gründen will, der hat die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen. So kann man sich zum Beispiel entscheiden, ob man eine GmbH oder eine AG gründen will. Auch eine Einzelfirma, eine Kollektiv- oder eine Kommanditgesellschaft kommt infrage.

Jede Rechtsform bringt eigene Vor- und Nachteile mit sich. Deshalb sollten Sie sich vor der Firmengründung hinreichend Gedanken über die Entscheidung machen. Wir von NewCo bieten Ihnen dafür eine kostenlose Rechtsberatung an. Zudem sind wir Ihnen bei der Gründung einer GmbH, einer AG oder einer Einzelfirma behilflich.

Im Folgenden verraten wir Ihnen, was für eine GmbH und was für eine AG spricht. Zudem nennen wir auch die Herausforderungen, die mit jeder dieser Rechtsformen verbunden sind. Auch erfahren Sie, welche Dienstleistungen Sie von uns erwarten können.


Wie sehen die Vor- und Nachteile einer GmbH aus? 

Neben der AG gehört die GmbH zu den am häufigsten angewandten Rechtsformen für Schweizer Firmen. Die Abkürzung steht für «Gesellschaft mit beschränkter Haftung». Die Bezeichnung weist bereits auf einen der grössten Vorteile hin, die die GmbH bietet. Ihre Gesellschafter haften nur bis zu einem bestimmten Betrag – nämlich dem Stammkapital, das sie eingezahlt haben.

Damit unterscheidet sich die GmbH von anderen Rechtsformen wie dem Einzelunternehmen. Dort müssen die Geschäftsführer unbeschränkt persönlich haften.

Ein weiterer Vorteil einer GmbH ist, dass das Stammkapital relativ gering ist. Es müssen lediglich CHF 20‘000 eingelegt werden. Zudem muss das Stammkapital nicht unbedingt als Geldbetrag aufgebracht werden. Es ist auch eine Sacheinlage möglich, beispielsweise in Form von Fahrzeugen, Maschinen oder Möbeln. Der Wert der Sacheinlage wird von einem Revisor ermittelt.

Darüber hinaus kann der Name der GmbH frei gewählt werden, sofern er noch nicht vergeben ist. Es muss lediglich der Zusatz GmbH im Namen vorhanden sein.

Sollte der Bedarf bestehen, kann die GmbH in eine AG umgewandelt werden, ohne dass eine Liquidation notwendig ist. Ausserdem ist der Gewinn, den ein Gesellschafter durch den Verkauf seiner Anteile erzielt, steuerfrei.

Zu den Nachteilen einer GmbH gehört, dass eine Doppelbesteuerung stattfindet. Es werden sowohl Ertrag und Kapital der GmbH als auch Einkommen und Vermögen der Gesellschafter versteuert. Im Vergleich zu einer Einzelfirma verursacht die Gründung einer GmbH zudem höhere Kosten. Auch sind die Verwaltungskosten einer GmbH höher als die von anderen Rechtsformen.

Ein weiterer Nachteil einer GmbH ist, dass diverse Informationen in das Handelsregister eingetragen werden müssen. Dadurch sind unter anderem das Kapital, die Gesellschafter und deren Anteile öffentlich einsehbar.


Was sind die Vor- und Nachteile einer AG? 

Hinter der Abkürzung AG verbirgt sich eine Aktiengesellschaft. Sie ermöglicht eine Trennung des geschäftlichen und des privaten Vermögens der Aktionäre. Ihre Haftung ist auf das Aktienkapital beschränkt. Sollte die Geschäftsführung allerdings fahrlässig oder strafbar handeln, dann kann sie mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden.

Vorteilhaft an einer AG ist weiterhin, dass die Gesellschaftsanteile in Form von Aktien sehr leicht gehandelt werden können. Zudem bleiben die Aktionäre anonym, da sie nicht in das Handelsregister eingetragen werden müssen. Nicht zuletzt ist eine AG als Rechtsform reizvoll, weil ihre Kreditwürdigkeit als hoch eingeschätzt wird.

Nachteilig an einer AG ist unter anderem das recht hohe Mindestkapital, das bei 100‘000 Franken liegt. Mindestens die Hälfte muss bei der Gründung eingezahlt werden. Wie bei der GmbH kann es sich dabei aber auch um Sacheinlagen handeln. Auch bei der AG findet eine Doppelbesteuerung von Ertrag und Kapital der AG sowie Einkommen und Vermögen der Aktionäre statt.

Ein weiterer Nachteil einer AG sind die verhältnismässig hohen formellen Anforderungen bei der Gründung. Sollten Sie eine AG gründen wollen, dann lässt sich diese Hürde jedoch ganz leicht aus dem Weg räumen. Nehmen Sie dafür einfach die Dienste von NewCo in Anspruch. Wir unterstützen Sie bei der Firmengründung – ganz gleich, ob Sie eine GmbH oder eine AG gründen.


Wie finde ich heraus, ob ich eine GmbH oder eine AG gründen sollte? 

Wenn Sie sich entscheiden, eine Firma zu gründen, dann kommt der Wahl der Rechtsform eine besondere Bedeutung zu. Sie haben bereits erfahren, welche Vor- und Nachteile es mit sich bringt, eine GmbH oder eine AG zu gründen. Auch die Gründung einer Einzelfirma ist möglich, was ebenfalls mit Vorzügen und Herausforderungen verbunden ist.

Daher sollten Sie sich im Vorfeld der Firmengründung umfassend darüber informieren, welche Rechtsform für Sie am praktikabelsten ist. Dabei kann Sie ein praktisches Tool unterstützen, das wir vorbereitet haben. Es stellt Ihnen zwölf Fragen, die sich auf Ihre Pläne mit Ihrem Unternehmen beziehen. Unter anderem geht es darin um folgende Aspekte:

  • Gründung des Unternehmens als Einzelperson oder mit anderen Personen 

  • Höhe des vorhandenen Investitionsbudgets 

  • erwarteter Jahresumsatz 

  • Vorhaben, Personal einzustellen 

  • Besteuerung als Hauptkriterium 

Zu jeder Frage erhalten Sie nützliche Informationen, die Ihnen eventuell bei Ihrer Entscheidung helfen. Zudem erkennen Sie sehr leicht, welche Rechtsform mit welcher Antwort die Oberhand gewinnt oder behält. Dafür sorgen drei Balken, die für eine GmbH, eine AG und eine Einzelfirma stehen. Sie füllen sich in Abhängigkeit von Ihren Antworten.

Bedenken Sie allerdings, dass das Tool lediglich dazu dient, Sie zu informieren. Es erhebt keinesfalls den Anspruch, eine rechtliche oder geschäftliche Beratung zu sein. Es ist somit essenziell, dass Sie sich auch anderweitig Informationen einholen.


Worauf muss man achten, wenn man eine GmbH oder eine AG gründen will? 

Das Vorgehen bei der Gründung einer GmbH oder einer AG ist recht ähnlich. Zunächst müssen die folgenden drei Bedingungen erfüllt werden:

  • Das Stammkapital muss auf ein Sperrkonto eingezahlt oder in Form von Sacheinlagen nachgewiesen werden. Bei einer GmbH muss das Stammkapital mindestens 20‘000 Franken betragen, bei einer AG sind es mindestens CHF 100‘000. 

  • Mindestens ein Geschäftsführer des Unternehmens muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben. 

  • Das Unternehmen benötigt einen eindeutigen Namen. Er darf nicht dem Namen einer Firma gleichen, die bereits in der Schweiz registriert ist. Der Name muss ausserdem den Zusatz GmbH beziehungsweise AG beinhalten. 

Um das Unternehmen zu gründen, sind zahlreiche Schritte notwendig. Zudem werden die Dienste von Juristen und Notaren benötigt. Ohne Unterstützung verliert man schnell den Überblick, zudem können die Kosten rasch ins Unermessliche steigen. Daher sollten Sie NewCo beauftragen, um für Sie Ihre GmbH oder AG zu gründen.

Unser Team verfügt über jede Menge Expertise und Erfahrung, um sämtlichen Herausforderungen bei der Firmengründung souverän zu begegnen. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen wollen.


Wer hilft mir dabei, eine GmbH oder eine AG zu gründen? 

Ob Sie eine GmbH oder eine AG gründen: Wir von NewCo helfen Ihnen dabei. Für beide Rechtsformen bieten wir Pakete mit unterschiedlichen Dienstleistungen an. Wir stellen sie Ihnen im Folgenden kurz vor.


Die Gründung einer GmbH mit NewCo 

Für die Gründung einer GmbH können Sie aus drei Paketen wählen. Zahlreiche Leistungen beinhaltet bereits das Paket GmbH Basic. Darin enthalten sind unter anderem eine persönliche juristische Beratung und die Kosten für den Notar. Auch übernehmen wir die Formulierung des Zwecks Ihres Unternehmens und die Überprüfung des vorgesehenen Firmennamens für Sie.

Das Paket umfasst darüber hinaus die Erstellung der Gründungsdokumente, deren notarielle Beurkundung und den Eintrag ins Handelsregister.

All diese Leistungen sind auch im Paket GmbH Plus enthalten. Dazu kommen noch die Beglaubigung der Unterschriften aller Gesellschafter sowie die Anmeldung der Versicherung und der MWST-Nummer. Entscheiden Sie sich für das Paket GmbH Extra, dann kümmern wir uns neben allen genannten Services auch um personalisierte Statutenklauseln.

Sollten Sie oder ein anderer Gesellschafter eine Sacheinlage leisten wollen, dann sind wir mit einem Pauschalangebot für Sie da. Es kann zu jedem Paket hinzugebucht werden und deckt die Kosten für den Revisor ab. Er bestimmt den Wert von maximal drei Gegenständen, die als Sacheinlage dienen sollen.


Die Gründung einer AG mit NewCo 

Auch für die Gründung einer AG bieten wir Ihnen die Wahl aus drei Paketen. Sie alle enthalten die Notarkosten und eine persönliche juristische Beratung. Zudem prüfen wir den Firmennamen, formulieren den Zweck und erstellen die Gründungsdokumente. Die notarielle Beurkundung der Dokumente und die Eintragung ins Handelsregister ist ebenso Teil aller Pakete zur Gründung einer AG.

Wenn Ihnen diese Leistungen ausreichen, dann buchen Sie das Paket AG Basic. Für die Unterschriftsbeglaubigung, die Versicherungs- und die MWST-Anmeldung entscheiden Sie sich für das Paket AG Plus. Als Teil unseres All-inclusive-Pakets AG Extra erstellen wir zudem einen Aktionärsvertrag für die Gründer.

Da auch bei der Gründung einer AG Sacheinlagen möglich sind, bieten wir unser Pauschalangebot ebenfalls für diese Rechtsform an. Maximal drei Gegenstände können durch einen zugelassenen Revisor bewertet werden.


Mit NewCo ganz bequem eine GmbH oder AG gründen 

Dank unserer Dienstleistungen ist die Firmengründung ganz einfach. Wir helfen Ihnen dabei, eine Einzelfirma, eine GmbH oder eine AG zu gründen. Dabei ist es uns besonders wichtig, auf Ihre individuellen Anforderungen einzugehen. Daher ist eine kostenlose Rechtsberatung Teil unseres Services.

Wenn Sie unsicher sind, welche Rechtsform Ihre neue Firma haben soll, unterstützen wir Sie bei der Entscheidung. Wir gehen mit Ihnen die Vor- und Nachteile durch, die jede Rechtsform mit sich bringt. Dabei ist selbstverständlich am wichtigsten, für Ihr Unternehmen die meisten Vorteile herauszuholen.

Bei der Firmengründung durch uns nehmen wir Ihnen die meisten Aufgaben ab. So prüfen wir den vorgesehenen Namen und formulieren den Unternehmenszweck. Auch fertigen wir die Dokumente aus, die für die Gründung notwendig sind, und lassen sie notariell beurkunden.

Sie müssen lediglich ein Kundenkonto auf unserer Webseite anlegen und einige Angaben zum Unternehmen und den Gründern machen. Zudem müssen Sie bei einer Bank ein Sperrkonto einrichten, auf das das Stammkapital eingezahlt wird. Alternativ muss bestimmt werden, welche Gegenstände als Sacheinlage dienen sollen.

Sind die Gründungsdokumente ausgefertigt, dann schicken wir sie Ihnen zur Unterzeichnung zu. Sobald Sie sie an uns zurücksenden, reichen wir sie beim Handelsregisteramt ein. Spätestens zwei Wochen später ist Ihr Unternehmen gegründet.

Zu unseren Dienstleistungen zählt auch die Änderung von Einträgen ins Handelsregister. Sollte sich also der Name, die Adresse oder der Zweck Ihres Unternehmens ändern, können Sie den Handelsregistereintrag dank uns anpassen. Das tun Sie zunächst online. Anschliessend prüfen unsere Juristen die Änderung und senden Ihnen den Antrag zur Unterschrift zu.

Damit die Änderung wirksam wird, erstellen unsere Notare dann die Änderungsurkunde und leiten sie an das Handelsregisteramt weiter. Der Aufwand für Sie ist somit minimal.


Ihre Kontaktaufnahme mit NewCo 

Wollen Sie mit der Unterstützung von NewCo eine GmbH oder eine AG gründen? Oder bevorzugen Sie die Gründung einer Einzelfirma? Melden Sie sich in jedem Fall bei uns! Wir sind am besten über unser Kontaktformular erreichbar. Auch per E-Mail und Telefon stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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