Firmengründung Voraussetzungen: Erfolgreich den Grundstein legen für Ihr Unternehmen
In der Schweiz werden jährlich mehr als 40‘000 Unternehmen neu gegründet. Jedes einzelne von ihnen muss bestimmte Bedingungen erfüllen, um seine Tätigkeit aufnehmen zu können. Was für eine Firmengründung die Voraussetzungen sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag. Denn wir von NewCo unterstützen Unternehmensgründer seit Jahren. Daher wissen wir genau, worauf es ankommt.
Was sind für eine Firmengründung die Voraussetzungen?
Zunächst kommt es darauf an, welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen wählen. Möglich sind in der Schweiz die folgenden Rechtsformen:
Einzelunternehmen
Kollektivgesellschaft
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Aktiengesellschaft (AG)
Kommanditgesellschaft
Sie unterscheiden sich hinsichtlich verschiedener Faktoren, zu denen vor allem die folgenden gehören:
Anzahl der Inhaber oder Gesellschafter
erforderliches Kapital
Verteilung von Gewinnen beziehungsweise Haftung für Verluste
Besteuerung
Von Bedeutung ist beispielsweise auch, ob es sich beim erforderlichen Kapital zwingend um eine Geldsumme handeln muss. Denn bei einigen Rechtsformen ist es auch möglich, Sachwerte einzubringen.
Eine wichtige Rolle spielen auch die Kosten für die Gründung. Diese können rasch in die Höhe schnellen, wenn Sie die Firmengründung selbst in die Hand nehmen. Denn die Juristen und Notare, die Sie benötigen, können unterschiedliche Kosten veranschlagen.
Auch kostet es Sie Zeit und Nerven, sich um die Gründung selbst zu kümmern. Mit NewCo haben Sie einen Partner, der Ihnen so viele Aufgaben wie möglich abnimmt. Zudem zahlen Sie für unsere Dienste feste Preise und können somit optimal planen.
Bei jeder Rechtsform gelten bei der Firmengründung diese Voraussetzungen:
Der beziehungsweise mindestens einer der Inhaber oder Gesellschafter muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Das Stammkapital muss in voller Höhe eingebracht werden.
Die Firma muss einen Namen bekommen, den kein anderes Unternehmen in der Schweiz trägt. Eventuell sind bestimmte Namenszusätze wie GmbH oder AG erforderlich.
Welche weiteren Voraussetzungen für die Unternehmensgründung erfüllt werden müssen, hängt von der Rechtsform ab.
Wie entscheide ich, welche Rechtsform mein Unternehmen haben soll?
Welche Rechtsform Sie für Ihre Firma wählen, hat weitreichende Auswirkungen. Daher kommt dieser Entscheidung eine besondere Bedeutung zu. Wir von NewCo bieten Ihnen eine Hilfestellung in Form eines Tools. Es liefert Ihnen wertvolle Informationen zu den wichtigsten Rechtsformen. Allerdings erhebt es nicht den Anspruch einer rechtlichen oder geschäftlichen Beratung.
Das Tool stellt Ihnen zwölf Fragen, die das Unternehmen betreffen, das Sie gründen wollen. Es fragt zum Beispiel ab, ob Sie die Firma allein oder mit mindestens einer weiteren Person gründen wollen. Weitere Fragen betreffen etwa das Risiko, das mit Ihrer Tätigkeit verbunden ist, oder Ihre Bereitschaft, mit Ihrem Privatvermögen zu haften.
Zu jeder Frage erhalten Sie neben Antwortmöglichkeiten einige nützliche Informationen. So erfahren Sie etwa, dass Sie als Inhaber einer Einzelfirma persönlich für eventuelle Schulden haften. Die Gesellschafter einer GmbH tun dies aber nicht, ebenso wenig wie die Aktionäre einer AG.
Bei der Beantwortung jeder Frage sehen Sie sofort, für welche Rechtsform Ihre Antwort spricht. Denn drei Balken, die für die Einzelfirma, die GmbH und die AG stehen, füllen sich bei der Nutzung des Tools. Sind alle Fragen beantwortet, dann schlagen wir Ihnen die Dienstleistungen vor, die für Sie am ehesten infrage kommen.
Holen Sie allerdings neben der Nutzung unseres Tools unbedingt weitere Informationen ein. So bieten wir beispielsweise eine kostenlose Kurzberatung an. In ihrem Rahmen besprechen wir mit Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen. Auch ob Sie für die Firmengründung die Voraussetzungen erfüllen, kommt zur Sprache.
Wie sorge ich dafür, dass bei der Firmengründung die Voraussetzungen erfüllt sind?
Neben der Entscheidung bezüglich der Rechtsform kommen bei der Gründung Ihres Unternehmens weitere Schritte auf Sie zu. So müssen Sie die Gründungskosten budgetieren. Auch benötigen Sie einen Namen für die Firma.
Sollten Sie eine GmbH oder eine AG gründen wollen, dann müssen Sie zudem dafür sorgen, dass das Stammkapital vorhanden ist. Weil das Kapital teilweise oder komplett in Form von Sachwerten eingebracht werden kann, muss der Wert dieser Gegenstände ermittelt werden.
Bei vielen dieser Aufgaben ist Ihnen NewCo behilflich. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Gründung einer Einzelfirma, einer GmbH und einer AG.
Die Gründung einer Einzelfirma
Haben Sie beschlossen, eine Einzelfirma zu gründen? Dann haben Sie sich für eine Rechtsform mit relativ wenigen Formalitäten entschieden. Zudem ist bei einer Einzelfirma kein Stammkapital notwendig. Ein weiterer Vorteil ist, dass keine Doppelbesteuerung stattfindet. Im Gegensatz zu einer AG und einer GmbH werden die Einkünfte des Inhabers und des Unternehmens nur einmal versteuert.
Nachteilig an einem Einzelunternehmen ist, dass der Inhaber für Verluste persönlich haftet. Der Tragweite dieses Umstands müssen Sie sich im Klaren sein, wenn Sie eine Firma dieser Rechtsform gründen.
Dies sind bei dieser Art von Firmengründung die Voraussetzungen:
Der Name des Unternehmens muss den Namen des Gründers enthalten.
Der Gründer muss den Status eines Selbstständigen innehaben. Dafür ist ein Antrag bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) notwendig.
Der Gründer benötigt eine Arbeitsgenehmigung in der Schweiz.
Auch wenn sich die Formalitäten bei der Gründung einer Einzelfirma in Grenzen halten, ist es hilfreich, sich unterstützen zu lassen. Bei NewCo haben Sie die Wahl aus drei Paketen. Sie alle enthalten die Notarkosten sowie eine persönliche juristische Beratung. Ebenfalls enthalten sind die Formulierung des Unternehmenszwecks und die Überprüfung des Firmennamens.
Ausserdem erstellen wir die vollständigen und formal korrekten Gründungsdokumente und sorgen für die Eintragung der Firma ins Handelsregister. Wenn Ihnen diese Leistungen genügen, dann liegen Sie mit dem Paket Einzelfirma Basic genau richtig. Ist zusätzlich eine MWST-Registrierung erforderlich, dann buchen Sie das Paket Einzelfirma Plus. Es erweitert die Leistungen von Einzelfirma Basic um diesen Service.
Unser Komplettpaket heisst Einzelfirma Extra und beinhaltet zusätzlich die Anmeldung bei der AHV. Somit bleibt Ihnen auch dieser bürokratische Schritt erspart. Mit jedem unserer Pakete erfüllen Sie bei Ihrer Firmengründung die Voraussetzungen.
Die Gründung einer GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung gehört zu den beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in der Schweiz. Einer der grössten Vorteile ist, dass die Gesellschafter bei Verlusten nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Stattdessen beschränkt sich die Haftung auf das eingezahlte Stammkapital. Es muss bei der Gründung der GmbH mindestens CHF 20‘000 betragen.
Das Kapital muss zudem nicht unbedingt als Geldbetrag eingebracht werden. Möglich ist auch die Einbringung von Sachwerten. Allerdings muss deren Wert durch einen Revisor bestimmt werden, was Kosten verursacht.
Zudem findet bei einer GmbH eine Doppelbesteuerung statt. So müssen Ertrag und Kapital des Unternehmens ebenso versteuert werden wie Einkommen und Vermögen der Gesellschafter. Auch haben die Gesellschafter keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Erst wenn sie das Unternehmen vollständig verlassen, erwerben sie diesen Anspruch. Wenn sie dabei oder bei einer anderen Gelegenheit ihre Gesellschaftsanteile verkaufen, sind die Gewinne steuerfrei.
Wenn Sie eine GmbH gründen wollen, dann bieten wir Ihnen ebenfalls drei Pakete an. GmbH Basic umfasst die Notarkosten, die Formulierung des Unternehmenszwecks und die Überprüfung des Firmennamens. Enthalten sind ausserdem die Erstellung und notarielle Beurkundung der Gründungsdokumente und der Eintrag ins Handelsregister.
Zusätzlich ist im Paket GmbH Plus die Beglaubigung der Unterschriften der Gesellschafter enthalten. Zudem übernehmen wir die Versicherungs- und die MWST-Anmeldung. Beim Paket GmbH Extra kommen dazu noch personalisierte Statutenklauseln.
Wenn Sie das Stammkapital der GmbH als Sacheinlage einbringen wollen, dann bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Service. Gegen eine Pauschale ermittelt ein Revisor den Wert von bis zu drei Gegenständen. Somit entfällt für Sie die Beauftragung eines Revisors und Sie erfüllen auch diese Voraussetzung bei Ihrer Firmengründung.
Die Gründung einer AG
Auch die Aktiengesellschaft wird von vielen Firmengründern als Rechtsform gewählt. Einer ihrer grössten Vorteile ist, dass die Aktionäre nicht mit ihrem Privatvermögen für eventuelle Verluste der Firma haften. Sollte allerdings die Geschäftsführung fahrlässig oder strafbar handeln, dann kann sie dafür persönlich haftbar gemacht werden.
Die AG ermöglicht es den Aktionären, anonym zu bleiben. Es muss lediglich das Unternehmen als juristische Person in das Handelsregister eingetragen werden. Zudem sehen die meisten Banken eine AG als kreditwürdig an.
Als nachteilig lässt sich das recht hohe Stammkapital betrachten, das bei der Gründung einer Aktiengesellschaft eingebracht werden muss. Es liegt bei mindestens 100‘000 Franken. Es kann aber auch in Form von Sachwerten vorgewiesen werden. Ebenfalls findet bei einer AG eine Doppelbesteuerung statt. Es müssen also sowohl Ertrag und Kapital des Unternehmens als auch Einkommen und Vermögen der Aktionäre versteuert werden.
Beim Gründen einer AG sind wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls behilflich. Im Paket AG Basic bieten wir Ihnen unter anderem die Überprüfung des Firmennamens und die Formulierung des Unternehmenszwecks. Wir stellen die Gründungsdokumente aus und lassen sie notariell beurkunden. Darüber hinaus lassen wir Ihre Firma ins Handelsregister eintragen.
Im Paket AG Plus ist zudem die Beglaubigung der Unterschriften der Gründer enthalten. Auch gehören die Versicherungs- und die MWST-Anmeldung zu den Services in diesem Paket. Einen Aktionärsvertrag für die Gründer stellen wir als zusätzliche Leistung im Paket AG Extra aus.
Bei der Gründung einer AG ist es ebenfalls möglich, eine Sacheinlage einzubringen. Daher können Sie auch bei dieser Rechtsform einen Revisor über uns hinzuziehen. Bis zu drei Gegenstände können Sie bewerten lassen, um sie als Sacheinlage in das Stammkapital einfliessen zu lassen.
Bequeme Firmengründung und mehr mit NewCo
Mit NewCo ein Unternehmen zu gründen, ist ganz einfach. Für Sie ist es mit einem sehr geringen zeitlichen Aufwand verbunden. Denn Sie können die meisten Schritte online erledigen. Zunächst müssen Sie ein Kundenkonto bei uns einrichten und einen Fragebogen ausfüllen. Darin fragen wir die Daten ab, die für die Unternehmensgründung relevant sind.
Auf Basis Ihrer Angaben erstellen unsere Experten die Gründungsunterlagen. Diese gehen Ihnen dann zur Prüfung und Unterzeichnung zu. Sobald Sie uns die Unterlagen zurückgeschickt haben, werden sie von unseren Notaren an das Handelsregisteramt weitergeleitet. Von nun an dauert es rund zwei Wochen, bis Ihr Unternehmen offiziell gegründet ist.
Wenn Sie sich unsere Unterstützung sichern, dann erfüllen Sie ganz bestimmt bei Ihrer Firmengründung die Voraussetzungen. Denn sowohl unser Team als auch unsere Partner kennen sich bestens mit der Gründung von Unternehmen aus.
Sie führen bereits ein Unternehmen und wollen den Eintrag im Handelsregister ändern lassen? Dann sind Sie bei NewCo ebenfalls an der richtigen Adresse. Dank uns erledigen Sie diese Aufgabe binnen weniger Minuten.
Geben Sie einfach den Namen Ihrer Firma auf unserer Webseite ein. Klicken Sie dann an, welche Informationen geändert werden sollen. Es kann sich dabei um die Adresse, den Namen, den Zweck oder am Unternehmen beteiligte Personen handeln. Sobald Ihr Antrag auf Änderung bei uns eingegangen ist, wird er von unseren Juristen geprüft.
Anschliessend stellen wir die Dokumente aus und schicken sie Ihnen zur Unterzeichnung. Danach erstellen unsere Notare die Urkunden und leiten sie an das Handelsregisteramt weiter. Ihr Aufwand ist somit minimal.
Wollen Sie bei Ihrer Firmengründung alle Voraussetzungen erfüllen? Dann nutzen Sie die Dienste von NewCo. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns einfach per Kontaktformular eine Nachricht. Sie erreichen uns auch per E-Mail, telefonisch und in unseren Büros in Lachen und Lausanne.