Mehrwertsteuer in der Schweiz einfach erklärt
Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine Bundessteuer auf den Konsum von Waren und Dienstleistungen in der Schweiz. Wenn Sie eine Firma gründen, ist es wichtig, die Funktionsweise der Mehrwertsteuer zu verstehen, wann Sie mehrwertsteuerpflichtig sind, wie Sie sich registrieren und wie Sie die Steuer korrekt abrechnen.
Mehrwertsteuersätze in der Schweiz
In der Schweiz gelten drei verschiedene MWST-Sätze:
8,1 %: Normalsatz, gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
2,6 %: Reduzierter Satz, gilt zum Beispiel für Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Medikamente, Bücher und Zeitungen.
3,8 %: Sondersatz für Beherbergungsleistungen, gilt für Hotels, Pensionen und kurzfristige Vermietungen.
Damit gehört die Schweiz zu den europäischen Ländern mit den niedrigsten Mehrwertsteuersätzen.
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen, das in der Schweiz eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, mehrwertsteuerpflichtig, unabhängig von seiner Rechtsform (AG, GmbH, Einzelfirma, Kollektivgesellschaft usw.). Ein Unternehmen ist steuerpflichtig, wenn es einen weltweiten Jahresumsatz von mehr als CHF 100’000 aus steuerbaren Leistungen erzielt. Von der Steuerpflicht ausgenommen sind:
Unternehmen mit einem steuerbaren Jahresumsatz unter CHF 100’000;
gemeinnützige Vereine oder Stiftungen mit einem Umsatz unter CHF 250’000;
Unternehmen, die ausschliesslich von der Steuer ausgenommene Leistungen erbringen (z. B. medizinische Behandlungen oder Bildungsleistungen).
Auch wenn der Umsatz unterhalb dieser Schwellen liegt, kann sich ein Unternehmen freiwillig bei der MWST anmelden, um die auf Geschäftsausgaben bezahlte Vorsteuer abzuziehen.
Ausländische Unternehmen
Ein Unternehmen mit Sitz im Ausland wird in der Schweiz ab dem ersten steuerbaren Franken mehrwertsteuerpflichtig, wenn es hier Leistungen erbringt. Es muss einen steuerlichen Vertreter mit Wohnsitz in der Schweiz ernennen und sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registrieren. Die Pflichten wie Deklaration, Zahlung und Belegaufbewahrung sind dieselben wie für inländische Unternehmen.
Beginn der Steuerpflicht
Die MWST-Pflicht beginnt:
sobald absehbar ist, dass der Umsatz innerhalb von zwölf Monaten über CHF 100’000 liegen wird;
bei der Gründung, Übernahme oder Eröffnung einer Zweigniederlassung;
oder zu dem vom Unternehmen gewählten Zeitpunkt bei freiwilliger Registrierung.
Die Anmeldung sollte idealerweise vor Beginn der steuerbaren Tätigkeit bei der ESTV erfolgen.
Von der Steuer ausgenommene und befreite Leistungen
Nicht alle wirtschaftlichen Leistungen unterliegen der MWST. Man unterscheidet zwei Kategorien:
1. Von der Steuer ausgenommene Leistungen
Diese Leistungen sind nicht steuerbar und berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug. Dazu gehören insbesondere:
medizinische und paramedizinische Behandlungen,
Unterrichts- und Bildungsleistungen,
Wohnraummieten,
bestimmte soziale, kulturelle oder religiöse Tätigkeiten.
2. Von der Steuer befreite Leistungen
Diese Leistungen werden mit einem Steuersatz von 0 % besteuert, berechtigen aber zum Vorsteuerabzug. Dazu gehören:
Exporte,
internationale Transporte,
bestimmte Finanz- und Geldgeschäfte.
Abrechnungsmethoden
Ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen muss regelmässig eine MWST-Abrechnung bei der ESTV einreichen. Dabei gibt es zwei Methoden:
1. Effektive Methode
Das Unternehmen deklariert den gesamten Umsatz (erhobene MWST) sowie die auf Einkäufe bezahlte Vorsteuer. Die Differenz ergibt die Netto-MWST, die zu bezahlen oder zurückzufordern ist.
Beispiel:
Ein Dienstleistungsunternehmen stellt Rechnungen über CHF 50’000 (exkl. MWST) aus. Es erhebt darauf CHF 4’050 MWST (8,1 %). Im gleichen Zeitraum bezahlt es CHF 1’500 MWST auf eigene Einkäufe. Zu bezahlen sind CHF 4’050 - 1’500 = CHF 2’550 an die ESTV.
Diese Methode zeigt die tatsächlichen Geschäftsvorgänge und wird von den meisten Unternehmen angewendet.
2. Saldosteuersatz-Methode (TDFN)
Diese Methode vereinfacht die Abrechnung erheblich. Das Unternehmen meldet nur seinen Gesamtumsatz inkl. MWST, und wendet darauf den von der ESTV festgelegten Saldosteuersatz an. Dieser Satz berücksichtigt bereits die abziehbare Vorsteuer. Die Methode ist erlaubt, wenn der Jahresumsatz CHF 5’005’000 und die jährlich geschuldete MWST CHF 103’000 nicht überschreiten. Beispiele für Saldosteuersätze:
0,6 %: Handel mit neuen oder gebrauchten Fahrzeugen
3,0 %: Bekleidungshandel
3,7 %: Lieferung und Verlegung von Parkett
4,5 %: Erdbewegungsunternehmen
5,3 %: Nachtclub oder Taxiunternehmen
6,2 %: Architekturbüro
6,8 %: Temporärbüro
Beispiel:
Ein Erdbewegungsunternehmen erzielt einen Umsatz von CHF 300’000 (inkl. MWST). Der anwendbare Satz beträgt 4,5 %. CHF 300’000 × 4,5 % = CHF 13’500 MWST an die ESTV.
Abrechnungsfrequenz
Die Abrechnungshäufigkeit hängt von der gewählten Methode ab:
Monatlich, wenn regelmässig hohe Vorsteuerguthaben bestehen;
Vierteljährlich (Standard bei der effektiven Methode);
Halbjährlich bei der Saldosteuersatz-Methode;
Jährlich, auf Antrag und mit Zustimmung der ESTV, wenn der Umsatz höchstens CHF 5’005’000 beträgt.
Die MWST-Zahlung muss innerhalb von 60 Tagen nach Ende der Abrechnungsperiode erfolgen. Ein Guthaben wird von der ESTV im gleichen Zeitraum rückerstattet.
Mehrwertsteuer auf Einfuhren
Bei der Einfuhr von Waren wird ebenfalls MWST fällig. Unternehmen, die mehrwertsteuerpflichtig sind, können diese Steuer direkt in ihrer periodischen Abrechnung deklarieren, anstatt sie beim Zoll vorzufinanzieren. Das verbessert die Liquidität insbesondere für regelmässige Importeure.
Anmeldung zur MWST: So funktioniert es
Die Anmeldung erfolgt online über das offizielle Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) unter mwstanmelden.estv.admin.ch.
1. Identifikation des Unternehmens
Suchen Sie Ihre Firma im UID-Register. Falls noch keine UID besteht, können die Angaben manuell erfasst werden. Anschliessend werden die grundlegenden Unternehmensdaten ergänzt: Rechtsform, Adresse, Kontaktangaben und, falls vorhanden, Informationen zu einer Online-Plattform.
2. Angabe des erwarteten Umsatzes
Geben Sie die erwarteten Umsätze für die ersten zwölf Monate an, getrennt nach Verkäufen in der Schweiz, im Ausland und weiteren Einnahmen wie Spenden oder Subventionen. Auf dieser Grundlage entscheidet die ESTV über die MWST-Pflicht.
3. Wahl der Abrechnungsmethode
Entscheiden Sie sich für die Abrechnung nach vereinbarten Entgelten (Rechnungsbasis) oder nach vereinnahmten Entgelten (Zahlungsbasis). Kleine Unternehmen können zusätzlich die vereinfachte Saldosteuersatz-Methode beantragen.
4. Bestätigung der Anmeldung
Prüfen Sie alle Angaben, laden Sie bei Bedarf Dokumente hoch und bestätigen Sie die Anmeldung. Nach der Genehmigung wird Ihre MWST-Nummer mit der Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) verknüpft, z. B. CHE-123.456.789 MWST.
Der gesamte Vorgang dauert in der Regel 15 bis 20 Minuten.
Es wird empfohlen, die Anmeldung und die MWST-Abrechnungen einer Treuhandfirma oder einem MWST-Experten zu überlassen, um eine korrekte Erfassung und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.
Online-Abrechnung und ePortal
Alle MWST-Vorgänge werden ausschliesslich online über das ePortal der ESTV abgewickelt. Hier können Sie:
sich als steuerpflichtig registrieren,
Ihre Abrechnungen erstellen und übermitteln,
Unternehmensdaten anpassen,
Rückerstattungen oder Löschungen beantragen.
Papierformulare werden nicht mehr verwendet.
Buchhaltungs- und Verwaltungspflichten
Ein MWST-pflichtiges Unternehmen muss:
eine korrekte Buchhaltung führen,
Belege und Unterlagen zehn Jahre aufbewahren,
auf jeder Rechnung die MWST-Nummer (CHE-123.456.789 MWST) angeben,
den Nettobetrag, den Steuersatz und den Gesamtbetrag klar ausweisen.
Sanktionen und Verwaltungsmaßnahmen
Die ESTV kann gegen Unternehmen, die sich nicht anmelden, keine Abrechnungen einreichen oder die geschuldete Steuer nicht bezahlen, Verwaltungsmassnahmen ergreifen. Diese Massnahmen können bis zu einem Einfuhrverbot oder der Vernichtung von Waren reichen, die gegen das Gesetz eingeführt wurden.
Zusammenfassung
MWST ist eine Bundessteuer auf den Konsum.
Unternehmen sind ab CHF 100’000 Jahresumsatz steuerpflichtig.
Gemeinnützige Organisationen erst ab CHF 250’000.
Ausländische Unternehmen ab der ersten Leistung in der Schweiz.
Steuersätze: 8,1 %, 2,6 %, 3,8 %.
Zwei Abrechnungsmethoden: effektiv oder Saldosteuersatz.
Alle Meldungen und Zahlungen erfolgen online über das ePortal.
Eine korrekte Buchhaltung ist Pflicht.
Eine Treuhandfirma oder ein MWST-Experte sorgt für sichere und fehlerfreie Abrechnungen.
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Offizielle Quellen:
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)
- Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)