Als Grenzgänger eine Firma in der Schweiz gründen

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Jedes Jahr gründen immer mehr ausländische Unternehmer ihre Unternehmen in der Schweiz. Das günstige wirtschaftliche und soziale Klima spricht Unternehmer an, die sich von den Verwaltungshürden nicht abschrecken lassen. Wer kann also ein Unternehmen in der Schweiz gründen? Was sind die Vor- und Nachteile einer Firmengründung in der Schweiz, wenn Sie nicht hier leben? Die Antworten finden Sie in unserem umfassenden Artikel.


Wer kann in der Schweiz ein Unternehmen gründen? 

Alle EU-Staatsbürger

Bürger und Bürgerinnen der EU profitieren von der Personenfreizügigkeit. Sie können in der Schweiz ein Unternehmen gründen, sofern sie über ein Aufenthaltsrecht (Ausweis B) verfügen, das fünf Jahre gültig ist.

Mit anderen Worten: Alle Bürger der Europäischen Union, die das Recht haben, sich in der Schweiz aufzuhalten und zu arbeiten, können ein eigenes Unternehmen gründen.


Bürger aus Drittländern

Für Bürger aller anderen Drittstaaten gelten bestimmte Einschränkungen:

Unternehmer müssen die Anforderungen des Schweizer Arbeitsmarktes erfüllen, wenn sie ihr Unternehmen in der Schweiz gründen wollen.

Nur Inhaber eines Ausweises C (Niederlassungsbewilligung für Drittstaatsangehörige) und deren Ehegatten sowie Ehegatten von Schweizer Bürgern haben das Recht, in der Schweiz selbständig erwerbstätig zu sein.

Andere Drittstaatsangehörige sind verpflichtet, bei den zuständigen kantonalen Behörden ein Gesuch einzureichen. Darin müssen sie nachweisen, dass das Unternehmen, das sie gründen wollen, "einen positiven und nachhaltigen Einfluss auf den Schweizer Arbeitsmarkt" hat.

Bevor sie sich in der Schweiz niederlassen, müssen sie also nachweisen, dass sie eine ausgereifte Geschäftsidee haben. Das bedeutet, dass sie zur Diversifizierung des Wirtschaftssektors beitragen, Arbeitsplätze für das entsprechende Gebiet schaffen und grosse Investitionen tätigen.


Welche Vorteile hat die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz für Sie, wenn Sie nicht hier leben?

Geringe Arbeitskosten

Die Schweiz ist ein attraktives Land für Unternehmer, die sich hier niederlassen wollen. Der erste grosse Vorteil liegt darin, dass die Arbeitskosten besonders niedrig sind. Die Schweiz ist eines der Länder mit den höchsten Gehältern und den niedrigsten Gehaltsaufwendungen.


Günstiges soziales Klima

Aber es sind nicht nur die niedrigen Gehaltsaufwendungen, die ausländische Unternehmer ansprechen: auch das Arbeitsrecht, die Lebensqualität und das günstige soziale Klima sind attraktiv.


Niedrige Steuern

Auch in steuerlicher Hinsicht hat die Schweiz im Vergleich zum übrigen Europa etwas zu bieten, um Unternehmer zu gewinnen. Die Steuern für Unternehmen liegen im unteren Bereich.

Steuern werden auf drei Ebenen gezahlt:

  • Auf nationaler Ebene (Bundessteuer): Die Bundessteuer wird zu einem einheitlichen Satz von 8,5 % erhoben.

  • Auf kantonaler Ebene (Kantonssteuer): Die kantonalen Gewinnsteuern variieren von 5,9 % bis 16 %. Aus diesem Grund ist die Wahl des eingetragenen Sitzes bei der Gründung Ihres Unternehmens von wesentlicher Bedeutung: Sie kann einen starken Einfluss auf die Rentabilität und die Beständigkeit Ihres Unternehmens haben. Die kantonalen Kapitalsteuern ihrerseits bewegen sich zwischen 0,05 % und 0,3 %.

  • Auf kommunaler Ebene (Gemeindesteuer): Unternehmen werden am Ort ihrer tatsächlichen Tätigkeit besteuert, d. h. dort, wo das Unternehmen seinen Firmensitz hat oder wo es seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

Jeder Kanton und jede Gemeinde legen ihren eigenen Steuersatz fest. In einigen Kantonen hängt der angewandte Satz auch von der Art des Unternehmens oder der Art des Standorts sowie von der Rentabilität Ihres Unternehmens ab.


Welche Bedingungen gelten für welche Rechtsform?

Die Bedingungen für die Gründung Ihres Unternehmens können je nach Ihrer gewählten Rechtsform unterschiedlich sein. Lassen Sie uns diese Bedingungen näher betrachten.


Das Einzelunternehmen

Für die Gründung eines Einzelunternehmens gelten für ausländische Staatsangehörige die auf die Person bezogenen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Um ein Einzelunternehmen zu gründen, ist also eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis erforderlich.


Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein Rechtsträger. Sie muss durch mindestens eine in der Schweiz ansässige Person vertreten sein. Diese Person muss also im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein.


Die Aktiengesellschaft (AG)

Die Person, die das Unternehmen vertritt, muss in der Schweiz ansässig sein. Auch hier muss die Person über eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verfügen.


Die Kollektiv- und Kommanditgesellschaft

Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sind Personengesellschaften. Natürliche Personen unterliegen den auf die Person bezogenen arbeitsrechtlichen Vorschriften. Ferner ist eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung erforderlich, um eine Kollektiv- und Kommanditgesellschaft als ausländischer Staatsangehöriger zu gründen.


Welche Voraussetzungen müssen für eine Firmengründung erfüllt werden?

Die Gründung Ihres Unternehmens in der Schweiz muss in mehreren Schritten erfolgen:


1. Das Bestehen Ihrer Tätigkeit nachweisen

Bevor Sie sich in der Schweiz niederlassen, müssen Sie dem Schweizer Staat die Existenz der Erwerbstätigkeit nachweisen, die Sie aufnehmen wollen.

Wenn Sie aus der EU oder einem Drittland kommen, können Sie zunächst eine FDI-Nummer, d. h. einen Eintrag im Berufsregister und Ihre Anmeldung bei einer Sozialversicherung als selbständiger Unternehmer vorlegen.

Ebenso ist die Erstellung eines ausgereiften Businessplans und die Bereitstellung genauer Buchhaltungszahlen notwendig. Damit können Sie nachweisen, dass Ihr Unternehmen tragfähig ist und Entwicklungspotenzial hat. Sie sollten auch einen Eintrag im Handelsregister vornehmen, um zu belegen, dass Ihr Projekt konkret ist.

Wenn Sie einem Drittland angehören, müssen Sie auch das Bestehen organisatorischer Beziehungen zu anderen Unternehmen nachweisen. Dadurch zeigen Sie, dass Sie über alle Schlüssel verfügen, um sich auf dem Schweizer Markt zu etablieren.


2. Die Rechtsform wählen

Um Ihr Unternehmen in der Schweiz zu gründen, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:

Die Wahl der Rechtsform hängt von Ihrem Projekt, der Anzahl der Partner, die dieses Unternehmen gründen sollen, und der Art der Tätigkeit ab, die Sie ausüben.


3. Die Kosten für die Gründung planen

Die Kostenplanung ist eine Voraussetzung für jede Unternehmensgründung. Im Fall einer Unternehmensgründung als ausländischer Unternehmer ist dieser Schritt besonders wichtig. Er wird Ihnen helfen, den Behörden nachzuweisen, dass Ihr Unternehmensgründungsprojekt perfekt vorbereitet ist.

Zunächst werden Sie Ihre Gründungskosten budgetieren, um eine schlüssige Prognose zu erstellen und so den Finanzierungsbedarf Ihres Projekts genau zu berechnen. Dazu gehören Kosten für die Marktforschung, die Erstellung Ihres Geschäftsplans, Marketing, Kommunikation und die Website, Verwaltungskosten, Notarkosten, Kosten für Eintragung Ihres Markennamens: Jedes Detail zählt!


4. Den Firmennamen Ihres Unternehmens festlegen

Sobald die Kostenplanung abgeschlossen ist, können Sie den Firmennamen Ihres Unternehmens wählen. Diesen Schritt sollten Sie nicht unterschätzen, denn er ist wesentlich für Ihr Markenimage und trägt dazu bei, dass Ihre Kunden sich mit Ihrer Marke identifizieren und Ihnen treu bleiben. Wählen Sie einen Namen, der eine Verbindung zu der Tätigkeit, der Dienstleistung oder dem Produkt schafft, das Sie in Ihrem Unternehmen anbieten. Ihre Kundschaft sollte sofort wissen, in welchem Marktbereich Sie sich bewegen.


5. Den Firmensitz wählen

Auch wenn Sie Ihr Unternehmen in der Schweiz gründen, ohne dort zu wohnen, benötigen Sie eine Firmenadresse. Ganz gleich, ob Sie Geschäftsräume nutzen oder Ihr Unternehmen unabhängig von einem bestimmten Standort ansiedeln möchten, wählen Sie einen Firmensitz in einem Gebiet mit einem attraktiven Steuersatz, der Ihren Unternehmenszielen zugutekommt. Lesen Sie unseren Artikel über die Besteuerung von Unternehmen, um herauszufinden, wie viel Steuern eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung je nach Wohnkanton zu entrichten hat.


6. Ihre Firma in das Handelsregister eintragen lassen

Um Ihr Unternehmen in der Schweiz zu gründen, wenn Sie dort nicht wohnen, müssen Sie es im Handelsregister eintragen lassen. Diese Eintragung fördert Ihre Glaubwürdigkeit gegenüber Drittparteien. Dies ist ein unverzichtbarer Schritt, wenn Sie z. B. ein Bankkonto eröffnen wollen (für Ausländer kann dies schwierig sein).


7. Die Kapitalsumme bestimmen

Um Ihre Firma zu gründen, müssen Sie die Höhe Ihres Kapitals bestimmen: Ihr Aktienkapital, wenn Sie eine Aktiengesellschaft gründen, oder Ihr Grundkapital, wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Für diese Fälle sollten Sie ausserdem die Bank wählen, bei der Sie Ihr Kapitaleinzahlungskonto eröffnen werden.


8. Die Firmenstatuten verfassen

Um Ihr Unternehmen in der Schweiz zu gründen, müssen Sie Firmenstatuten erstellen. Die Statuten enthalten wichtige Informationen über die Arbeitsweise Ihres Unternehmens:

  • den Firmennamen,

  • den Unternehmenszweck,

  • die Hauptgeschäftsstelle,

  • die Vertretungsbefugnisse der Organe in der AG,

  • die Höhe des Aktienkapitals,

  • die Anzahl der Aktien,

  • die Bedingungen für Generalversammlungen,

  • die Ernennung von Direktoren,

  • die Ernennung des Rechnungsprüfers.


9. Die Gründungsurkunde erstellen

Neben den Statuten muss auch die Gründungsurkunde erstellt werden. Sie erklärt im Einzelnen die Arbeitsweise, das Vermögen und den Zweck Ihres Unternehmens. Dazu kommen wesentliche Informationen wie die Höhe des Kapitals und des Vermögens, Name, Zweck und Sitz der Gesellschaft sowie die Art der Organisation und des Managements des Unternehmens.


Lassen Sie sich beraten, um Zeit und Geld zu sparen

Unabhängig von der Wahl der Rechtsform ist die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz mit zahlreichen administrativen Formalitäten verbunden. Ihre Zeit ist kostbar, deshalb erledigt NewCo alle nötigen Schritte für Sie.

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