Einzelfirma gründen: die vollständige Checkliste

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Die am weitesten verbreitete Rechtsform in der Schweiz ist das Einzelunternehmen. Mit unserem Leitfaden lernen Sie die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform kennen und können Ihre persönliche Entscheidung treffen.


Warum eine Einzelfirma gründen?

Die Wahl dieser Rechtsform empfiehlt sich, wenn nur eine einzelne natürliche Person eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Besonders die freien Berufe wie Handwerker, Berater, Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte oder Kaufleute nutzen diese Art der Rechtsform.


Anforderungen

In der Schweiz können Sie ein Einzelunternehmen gründen, wenn Sie Schweizer Staatsbürger sind oder eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis besitzen.


Vorteile des Einzelunternehmens

Kein Startkapital erforderlich

Im Gegensatz zur AG und GmbH benötigen Sie für die Gründung eines Einzelunternehmens kein Startkapital.


Unkomplizierte Gründung

Die Gründung eines Einzelunternehmens umfasst nur wenige administrative Schritte. Ein Eintrag im Handelsregister ist beispielsweise nur erforderlich, wenn die Gesellschaft in kaufmännischer Form betrieben wird und das Jahreseinkommen CHF 100'000.- übersteigt. Der Gründer/Inhaber kann sein Geschäft allein betreiben und den Sitz selbst bestimmen.


Unabhängigkeit

Kein Aktionär oder Investor kann Ihrem Unternehmen beitreten. Deshalb haben Sie als Gründer unbegrenzten Handlungsspielraum und können selbst die Strategie zur Unternehmensentwicklung wählen.


Keine Doppelbesteuerung

Als Einzelunternehmen ist Ihr Unternehmen nicht von der Doppelbesteuerung betroffen, mit der sich besonders AGs und GmbHs auseinandersetzen müssen. Auch unterliegen Sie als Gründer/Inhaber keiner obligatorischen Kontrolle und können gleichzeitig als Organ auftreten.


Nachteile eines Einzelunternehmens

Finanzielle Verantwortung

Der grösste Nachteil dieser Rechtsform ist die persönliche Haftung.

Sollten sich im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit Schulden bilden, müssen Sie Ihr Geschäfts- und Privatvermögen zur Deckung dieser Schulden einsetzen. In der Folge kann Ihr Unternehmen in einem allfälligen Konkurs verklagt werden.

Um diesem Nachteil zu begegnen, sollten Sie das finanzielle Risiko Ihrer Tätigkeit vor dem Beginn Ihrer Geschäftsaufnahme abschätzen. Dafür lohnt sich es sich, eine genaue Marktanalyse und einen ausführlichen Businessplan zu erstellen.


Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld

Als Einzelunternehmer haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.


Schwieriger Zugang zu Krediten

Bei Finanzinstitutionen geniessen Einzelunternehmen wenig Vertrauenswürdigkeit. Zudem sind Eigentumsanteile schwieriger zu übertragen als bei anderen Rechtsformen.


Buchhaltung

Trotz der hohen Flexibilität dieser Rechtsform müssen auch Einzelunternehmer eine Buchhaltung erstellen. Bei einem Umsatz von unter CHF 500'000.- genügt eine vereinfachte Buchhaltung mit den Einnahmen, Ausgaben und dem Vermögen.

Ab einem Betrag von CHF 500'000.- sind Sie gemäss Artikel 957 ff. des Obligationenrechts (OR) verpflichtet, eine anspruchsvollere Buchhaltung zu führen. Dafür müssen Sie z. B. eine Jahresbilanz erstellen und eine Buchhaltung vorlegen können.


Keine Anonymität

Falls Sie Ihr Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen lassen möchten, muss dieser Eintrag Ihren Namen führen. Als Gründer/Inhaber Ihres Unternehmens können Sie also nicht anonym bleiben.


Checkliste, um ein Einzelunternehmen aufzubauen

Nachdem Sie die Vor- und Nachteile dieser Rechtsform berücksichtigt haben, gilt es, die nächsten Schritte zu unternehmen. Die folgenden sieben Themen helfen Ihnen, alles im Blick zu behalten.


1. Budgetierung für Gründungskosten

Zunächst sollten Sie Ihre Gründungskosten budgetieren. In dieser Phase ist es sinnvoll, möglichst umfassende Angaben zu machen und vorausschauend zu handeln, um Überraschungen vorzubeugen.


2. Steuerplanung und Steuerberechnung

Als Inhaber eines Einzelunternehmens sind Sie mit Ihrem gesamten beruflichen und privaten Einkommen steuerpflichtig. Eine Steuerplanung kann Ihnen helfen, Kosten zu sparen.

Die steuerliche Belastung kann geringer ausfallen, wenn Ihr Firmensitz und Ihre Privatwohnung an verschiedenen Orten liegen. Einige Unternehmen wählen von vornherein einen steuerlich günstigeren Ort für ihren Firmensitz. Es lohnt sich also, vorher zu prüfen, was für Ihren Tätigkeitsbereich vorteilhaft ist.


3. Festlegen des Firmennamens

Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen, muss der Firmenname Ihren Nachnamen enthalten. Sie können sich zum Beispiel für «Meier Consulting» oder «Nicolas Malerei» entscheiden.


4. Eintrag im Handelsregister

Bis zu einem Umsatz von CHF 100'000.- ist ein Eintrag im Handelsregister nicht zwingend.

Wir raten Ihnen dennoch zu einem Eintrag ins Handelsregister. Dieser kann Ihre Vertrauenswürdigkeit unterstützen – besonders wenn Sie ein Bankkonto eröffnen, eine Geschäftsnummer beantragen oder ein Postfach einrichten möchten.


5. Anmeldung bei der AHV

Wenn Sie sich selbständig machen möchten, müssen Sie Ihre neue Rechtsform durch die Ausgleichskasse anerkennen lassen. Dazu füllen Sie das Formular auf der Website der AHV aus, um nachzuweisen, dass Sie beruflich und auf eigene Rechnung tätig sind. Die Ausgleichskasse prüft, ob es sich um ein Einzelunternehmen oder um eine berufliche Nebentätigkeit handelt.

Für die Anmeldung können verschiedene Belege verlangt werden:

  • Eine Beschreibung Ihres Vorhabens;

  • Ein Businessplan für Ihr Vorhaben;

  • Unterzeichneter Mietvertrag;

  • Ihr Briefkopf;

  • Eine Website;

  • Visitenkarten;

  • Mindestens drei getätigte Offerten an potenzielle Kunden;

  • Mindestens drei Rechnungen, welche Sie an Kunden versendet haben;

  • Eine Haftpflichtversicherung.

Falls Sie Angestellte beschäftigen, müssen Sie sich auch um deren Anmeldung bei der Ausgleichskasse kümmern. Dazu müssen Sie obligatorische Versicherungsverträge gemäss BVG (Berufliches Vorsorgegesetz) und dem UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) abschliessen.


6. Die Versicherungen

  • Krankenversicherung: Als Inhaber eines Einzelunternehmens müssen Sie krankenversichert sein.

  • Haftpflichtversicherung und Sachversicherung: Auch diese Versicherungen sind je nach Branche obligatorisch.

  • Versicherung gegen das Risiko eines Verdienstausfalls bei Krankheit und Unfall: Mit dieser Versicherung können Sie auch im Krankheitsfall ein Gehalt beziehen. Sie kann auch im Falle der Krankheit von Angestellten in Anspruch genommen werden, um ihnen das gesamte oder einen Teil des Gehalts weiterhin ausbezahlen zu können.

  • Unfallversicherung: Mit einer Unfallversicherung sind Sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle, aber auch gegen Berufskrankheiten versichert.

  • Rechtsschutzversicherung und Diebstahlversicherung Diese Versicherungen sind fakultativ, können aber je nach Tätigkeitsbereich für Sie von Nutzen sein.


7. Die Mehrwertsteuer

Selbständige mit einem Umsatz von mehr als CHF 100'000.- sind mehrwertsteuerpflichtig. Auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung können Sie feststellen, ob Sie die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerpflicht erfüllen.

Falls Sie mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen Sie eine Erklärung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung einreichen. Allerdings gibt es in bestimmten Tätigkeitsbereichen wie Versicherungen, Landwirtschaft und Gesundheit Ausnahmen von dieser Regel.

Handelsregister Schweiz: Wie finde ich den zuständigen Kontakt?

Die Gründung eines Unternehmens in der Schweiz erfolgt über das Schweizer Handelsregister. Jeder Kanton hat sein eigenes Handelsregister. Dieses ist dafür zuständig, die Informationen über die im Kanton eingetragenen Unternehmen auf dem neuesten Stand zu halten. Sie können ein Schweizer Handelsregister wie folgt kontaktieren:

1. Handelsregister des Kantons finden: Sie können das Handelsregister des Kantons finden, indem Sie eine Online-Suchmaschine verwenden oder die Website der kantonalen Verwaltung besuchen. Auf der Regindex-Website können Sie das entsprechende Handelsregister schnell finden.

2. Erhalten Sie die Kontaktinformationen. Die Kontaktinformationen des Handelsregisters des jeweiligen Kantons finden Sie in der Regel auf deren Website.

3. Kontaktieren Sie das Handelsregister. Sie können das Handelsregister des Kantons per E-Mail, Telefon oder Post kontaktieren. Wenn Sie Fragen zur Eintragung oder Gründung eines Unternehmens in der Schweiz, zur Änderung von Unternehmensinformationen oder andere Fragen zum Handelsregister haben, können Sie sich an die Behörde wenden, um Hilfe zu erhalten.

Die Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten können von Handelsregister zu Handelsregister variieren. In jedem Fall sollten Sie die Kontaktinformationen und Öffnungszeiten auf der Website des Handelsregisters überprüfen.

Selbstständig werden Schweiz: Was muss ich beachten?

Wenn Sie in der Schweiz sicher und effizient selbständig werden möchten, sollten Sie die folgenden Empfehlungen unbedingt beachten:

1. Machen Sie eine Finanzplanung. Dazu gehört die Festlegung eines Budgets für Grundausgaben wie Miete, Lebensmittel und Versicherungen. Hier können auch Ersparnisse für unvorhergesehene Ereignisse und die Altersvorsorge einbezogen werden. Es ist auch wichtig, die Kosten zu berücksichtigen, die mit dem Betrieb eines Unternehmens verbunden sind. Diese umfassen Steuern, Ausbildungskosten, Material und professionelle Dienstleistungen. Eine gründliche Finanzplanung hilft Ihnen, die Ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen besser zu verstehen und die finanziellen Risiken zu minimieren, insbesondere, wenn Sie eine Einzelfirma gründen möchten. 

2. Informieren Sie sich über die Verwaltungsformalitäten. Wenn Sie in der Schweiz selbstständig werden oder eine Einzelfirma gründen möchten, ist dieses Unternehmen mit spezifischen Verwaltungsformalitäten verbunden. Dazu gehören die Eintragung ins Schweizer Handelsregister, die Beantragung einer Umsatzsteuernummer, die Eröffnung eines Geschäftsbankkontos und gegebenenfalls die Einholung von Arbeitsgenehmigungen. Es ist wichtig, sich vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder der Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz über diese Formalitäten zu informieren, damit administrative Probleme und Verzögerungen beim Start der Tätigkeit vermieden werden.

3. Vernetzen Sie sich und bilden Sie sich weiter. Um als Selbstständiger erfolgreich zu sein, ist es wichtig, ein berufliches Netzwerk aufzubauen und sich kontinuierlich weiterzubilden. Nehmen Sie beispielsweise an beruflichen Veranstaltungen teil, treten Sie Berufsverbänden bei oder besuchen Sie Weiterbildungskurse. Networking kann dabei helfen, Kunden, Partner und berufliche Möglichkeiten zu finden. Weiterbildung kann dabei helfen, auf dem Laufenden zu bleiben, was Markttrends und die Fähigkeiten betrifft, die man braucht, um sein Geschäft erfolgreich zu betreiben.

Selbstständig zu werden erfordert oft viel Arbeit, Durchhaltevermögen und Entschlossenheit. Man muss zudem die Fähigkeit entwickeln, mit Risiken und Unsicherheiten umzugehen.

Zusammenfassung

Auch wenn einige Formalitäten und Kriterien erfüllt werden müssen, ist das Einzelunternehmen eine einfach zu schaffende Rechtsform. Sie stellt weniger hohe Ansprüche an die Buchhaltung und vermeidet eine Doppelbesteuerung der Gewinne.

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