GmbH gründen in der Schweiz: Kosten, Schritte & Checkliste
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist die beliebteste Rechtsform in der Schweiz — 2025 wählten 42 % aller Gründerinnen und Gründer diese Form. Sie schützt das Privatvermögen, vermittelt ein professionelles Auftreten und lässt sich von einer einzigen Person gründen.
In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen: Voraussetzungen, Kosten, benötigte Dokumente, Steuern und die Pflichten nach der Gründung — mit offiziellen Quellenangaben.
Voraussetzungen: Was brauche ich für eine GmbH-Gründung?
Stammkapital
Mindestkapital: CHF 20'000, vollständig einbezahlt (liberiert) bei Gründung — Art. 773 OR. Das Kapital kann auf zwei Arten eingebracht werden:
Bareinlage: Sie überweisen den Betrag auf ein Sperrkonto (Kapitaleinzahlungskonto) bei einer Schweizer Bank. Das ist die schnellste und günstigste Variante. Was bei der Kontoeröffnung zu beachten ist, erklären wir im Artikel zum Kapitaleinzahlungskonto Schweiz.
Sacheinlage: Vermögenswerte wie ein Fahrzeug (mit Eurotax-Schätzung) oder Maschinen. Ein Revisor muss den Wert bestätigen.
Das Stammkapital ist in Stammanteile mit Mindestnennwert CHF 100 aufgeteilt. Nach dem Handelsregistereintrag wird es automatisch freigegeben und steht der Gesellschaft sofort zur Verfügung.
Personen
Mindestens 1 Gründerin oder Gründer — natürliche oder juristische Person
Mindestens 1 zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz
Gründerin und Geschäftsführerin können dieselbe Person sein — eine Einpersonen-GmbH ist möglich
Firmenname
Sie wählen den Firmennamen frei — einzige Vorschrift: der Zusatz «GmbH» am Ende. Der Name darf nicht irreführend sein und muss sich klar von bestehenden Einträgen unterscheiden. Alle Regeln zur Namenswahl und Tipps, worauf Sie achten sollten, finden Sie im Leitfaden Einen Firmennamen finden. Die Verfügbarkeit prüfen Sie kostenlos mit dem Namensprüfungs-Tool von NewCo.
GmbH gründen Schritt für Schritt
Die Gründung einer GmbH in der Schweiz läuft immer in denselben vier Schritten ab. Wenn Sie gut vorbereitet sind, dauert der gesamte Prozess rund drei Wochen.
Schritt 1 — Gründungsdokumente erstellen
Bevor der Notar tätig werden kann, müssen folgende Unterlagen vorbereitet und unterzeichnet sein:
Statuten: Das Grundgesetz Ihrer GmbH — enthält Firmenzweck, Sitz, Stammkapital, Aufteilung der Stammanteile und Organisation. Pflichtinhalt gemäss Art. 776 OR.
Handelsregisteranmeldung: Alle Angaben, die im Register publiziert werden: Name, Sitz, Zweck, Gesellschafter, Funktionen und Zeichnungsberechtigungen.
Lex-Friedrich-Erklärung: Deklaration ausländischer Beteiligungen — relevant für den Erwerb von Grundstücken in der Schweiz.
Stampa-Erklärung: Deklaration aller tatsächlichen und beabsichtigten Sacheinlagen. Verhindert verdeckte Einlagen.
Opting-out-Erklärung: Verzicht auf die eingeschränkte Revision bei weniger als 10 Vollzeitangestellten und Zustimmung aller Gesellschafter — Art. 727a Abs. 2 OR.
Ausweiskopie: Amtlicher Ausweis aller Gründungspersonen.
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Schritt 2 — Kapitaleinzahlungskonto eröffnen
Sie eröffnen ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank und zahlen das Stammkapital ein. Die Bank stellt eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus — dieses Dokument ist für die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Das Konto wird nach dem Handelsregistereintrag automatisch aufgelöst und das Geld auf Ihr Geschäftskonto überwiesen.
NewCo arbeitet mit UBS zusammen: kostenloses Kapitaleinzahlungskonto, Eröffnung in unter 48 Stunden.
Schritt 3 — Öffentliche Beurkundung beim Notar
Die Gründung muss von einem Notariat öffentlich beurkundet werden (Art. 777 OR). Der Notar hält die Gründungsversammlung ab, unterzeichnet Statuten und Gründungsurkunde und beglaubigt die Unterschriften aller zeichnungsberechtigten Personen. Die Kosten für die Beglaubigung liegen je nach Kanton bei CHF 20–25 pro Person.
Wichtig: Bei NewCo brauchen Sie keinen persönlichen Notartermin. Der gesamte Prozess läuft digital und postalisch ab — Sie können Ihre GmbH in jedem Schweizer Kanton eintragen lassen.
Schritt 4 — Eintrag ins Handelsregister
Nach der Beurkundung reicht der Notar alle Unterlagen beim kantonalen Handelsregisteramt ein. Mit dem Eintrag entsteht Ihre GmbH offiziell als juristische Person. Sie erhält eine UID und wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert. Was das Handelsregister ist und welche Informationen dort eingetragen werden, erklären wir in einem eigenen Artikel.
Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Kanton ein bis zwei Wochen. Die Gebühren liegen bei ca. CHF 600 Grundgebühr + CHF 30 pro Zeichnungsberechtigten + CHF 20 pro Funktion.
GmbH gründen: Was kostet das in der Schweiz?
Die Gründungskosten einer GmbH setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Hier ist eine vollständige Übersicht:
NewCo Gründungspaket inkl. Notar: CHF 490 — Fixpreis, alle Dokumente und Notarkosten inbegriffen
Handelsregistereintrag: ca. CHF 600–800, je nach Kanton und Anzahl Einträge
Kapitaleinzahlungskonto: CHF 0 bei UBS über NewCo, sonst ca. CHF 250 bei anderen Banken
Unterschriftsbeglaubigungen: CHF 20–25 pro Person, je nach Kanton
Total Gründungskosten: ca. CHF 1'200 bis CHF 1'600
Stammkapital: CHF 20'000 — bleibt der Gesellschaft und steht nach Eintrag sofort zur Verfügung
Wer die Gründung ohne Plattform über einen Treuhänder oder Anwalt abwickelt, zahlt in der Regel CHF 2'000 bis CHF 5'000 für Beratung und Dokumente allein — ohne die gesetzlichen Pflichtgebühren.
Wie lange dauert die Gründung einer GmbH?
Die Gesamtdauer beträgt im Durchschnitt drei Wochen. Die einzelnen Schritte dauern:
Dokumentenvorbereitung: 24 Stunden (bei NewCo)
Kapitaleinzahlungskonto eröffnen: 24–48 Stunden
Notarielle Beurkundung: ca. 48 Stunden nach Eingang aller Unterlagen
Handelsregistereintrag: 1–2 Wochen, je nach Kanton
Tipp: Zürich, Zug und Luzern gehören zu den schnellsten Kantonen beim Handelsregistereintrag.
Was ist eine GmbH? Einfach erklärt
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet: Ihre Gesellschaft ist eine eigenständige juristische Person — sie kann Verträge abschliessen, Schulden haben, klagen und verklagt werden.
Die Bezeichnung «beschränkte Haftung» bezieht sich auf die Gesellschafter: Sie haften nur mit dem eingezahlten Stammkapital, nicht mit ihrem Privatvermögen. Die Gesellschaft selbst haftet hingegen unbeschränkt für ihre Schulden.
Die GmbH ist eine Mischform aus Aktiengesellschaft und Kollektivgesellschaft (Art. 772 OR). Sie eignet sich besonders für KMU, Startups und Familienunternehmen. Wer noch überlegt, ob es nicht auch eine Einzelfirma täte, findet den direkten Vergleich im Artikel Einzelfirma oder GmbH.
Vor- und Nachteile der GmbH
Vorteile
Haftungsbeschränkung — das Privatvermögen der Gesellschafter ist geschützt
Gründung ab einer einzigen Person möglich
Professionelles Auftreten gegenüber Banken, Kunden und Partnern
Firmenname schweizweit geschützt nach Eintrag ins Handelsregister
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Stammanteilen sind steuerfrei
Einfache Umwandlung in eine AG, falls das Unternehmen wächst — mehr dazu im Artikel GmbH oder AG
Nachteile
Mindestkapital von CHF 20'000 muss bei Gründung vollständig vorhanden sein
Wirtschaftliche Doppelbesteuerung: Gewinnsteuer auf GmbH-Ebene + Einkommenssteuer auf ausgeschüttete Dividenden
Pflicht zur doppelten Buchhaltung
Gesellschafter sind namentlich im Handelsregister eingetragen — keine Anonymität
Höherer Verwaltungsaufwand als bei der Einzelfirma
Nach der Gründung: Pflichten und laufende Kosten
AHV und Sozialversicherungen
Nach dem Handelsregistereintrag meldet die zuständige AHV-Ausgleichskasse sich automatisch mit einem Anmeldeformular. Sie melden Ihre GmbH und alle Mitarbeitenden für AHV, IV, EO und ALV an. Gesellschafter, die in der GmbH tätig sind, gelten als Arbeitnehmende und zahlen dieselben Beiträge wie alle anderen Angestellten. Alles zu den Pflichtversicherungen erklärt unser Artikel zu den Sozialversicherungen in der Schweiz.
BVG (Pensionskasse) und Unfallversicherung
Ab einem Jahreslohn von CHF 22'050 sind Mitarbeitende obligatorisch in der beruflichen Vorsorge (BVG) versichert. Dazu kommt die obligatorische Unfallversicherung (UVG) für alle Angestellten. Wer Pensionskassenkapital angespart hat, kann es unter bestimmten Bedingungen für die Firmengründung einsetzen — wie das funktioniert, steht im Artikel BVG zurückziehen für die Firmengründung.
Mehrwertsteuer (MWST)
Ab CHF 100'000 Jahresumsatz sind Sie MWST-pflichtig. Eine freiwillige frühzeitige Anmeldung lohnt sich oft, weil Sie damit Vorsteuern auf Ihre Ausgaben zurückfordern können. Alles zur Pflicht, den Ausnahmen und den Abrechnungsmethoden erklärt unser Artikel zur Mehrwertsteuer in der Schweiz.
Buchhaltung und Revisionspflicht
Jede GmbH ist buchführungspflichtig. Bilanz und Erfolgsrechnung müssen jährlich erstellt und 10 Jahre aufbewahrt werden. Wie weit die Revisionspflicht geht, hängt von der Grösse ab:
Kein Revisor möglich (Opting-out): weniger als 10 Vollzeitangestellte UND Zustimmung aller Gesellschafter — Art. 727a Abs. 2 OR
Eingeschränkte Revision: alle GmbHs, die kein Opting-out haben — Art. 727a OR
Ordentliche Revision: wenn 2 der 3 Schwellenwerte überschritten werden: Bilanzsumme >CHF 20 Mio., Umsatz >CHF 40 Mio., >250 VZÄ — Art. 727 OR
Steuern der GmbH in der Schweiz
Direkte Bundessteuer: 8,5 % auf den Reingewinn. Dazu kommen Kantons- und Gemeindesteuern — der Schweizer Durchschnitt liegt bei rund 14 %. Die Wahl des Kantons hat direkten Einfluss auf die Steuerbelastung. Zur Einordnung: Der Gesamtsteuersatz auf CHF 250'000 Gewinn beträgt in Zug und Luzern je 11,9 %, in St. Gallen 14,3 %, in Aargau 15,0 %, in Bern 19,4 % und in Zürich 19,6 %. Für eine genaue Berechnung Ihres Standorts nutzen Sie den Steuerrechner der ESTV.
Die GmbH unterliegt der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung: Die Gesellschaft zahlt Gewinnsteuern, und Gesellschafter müssen ausgeschüttete Dividenden zusätzlich als Einkommen versteuern. Mit dem richtigen Mix aus Lohn und Dividende lässt sich diese Belastung optimieren. Wer steuerlich besonders günstig gründen möchte, findet in unserem Artikel zur GmbH-Gründung in Zug konkrete Zahlen und Hinweise. Einen vollständigen Überblick über die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz — Gewinnsteuer, Kapitalsteuer, kantonale Unterschiede — finden Sie in einem eigenen Artikel.
Checkliste GmbH-Gründung Schweiz
Hier alle Schritte auf einen Blick — in der Reihenfolge, in der sie erledigt werden müssen:
Firmennamen prüfen und festlegen (Zefix + Markenregister)
Stammkapital bereitstellen (CHF 20'000 bar oder Sacheinlage)
Gesellschafter und Geschäftsführung bestimmen
Unternehmenszweck und Sitz festlegen
Gründungsdokumente erstellen lassen (Statuten, HR-Anmeldung, Lex Friedrich, Stampa, Opting-out)
Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank eröffnen
Stammkapital einzahlen und Bestätigung erhalten
Notarielle Beurkundung und Unterschriften beglaubigen lassen
Unterlagen beim Handelsregisteramt einreichen
UID und SHAB-Publikation abwarten
Bei AHV-Ausgleichskasse anmelden
Unfallversicherung (UVG) und BVG abschliessen
MWST-Pflicht prüfen (ab CHF 100'000 Umsatz)
Häufige Fragen zur GmbH-Gründung
Wie gründe ich eine GmbH in der Schweiz?
In vier Schritten: Dokumente erstellen, Kapitaleinzahlungskonto eröffnen, notarielle Beurkundung, Eintrag ins Handelsregister. Mit NewCo dauert der gesamte Prozess rund drei Wochen — ohne persönlichen Notartermin, digital und postalisch.
Was kostet eine GmbH-Gründung in der Schweiz?
Bei NewCo CHF 490 inkl. Notar + ca. CHF 600–800 Handelsregistergebühren + ggf. CHF 20–25 pro Unterschriftsbeglaubigung. Total ca. CHF 1'200–1'600. Das Stammkapital von CHF 20'000 kommt hinzu, bleibt aber in der Gesellschaft.
Wie lange dauert die GmbH-Gründung?
Im Durchschnitt drei Wochen. Die Dokumentenvorbereitung dauert 24 Stunden, die Kontoeröffnung 48 Stunden, die notarielle Beurkundung weitere 48 Stunden. Den grössten Zeitanteil nimmt das Handelsregisteramt in Anspruch — je nach Kanton ein bis zwei Wochen.
Wann gilt eine GmbH als gegründet?
Eine GmbH gilt offiziell als gegründet mit dem Eintrag ins Handelsregister — nicht bereits mit der notariellen Beurkundung. Erst ab diesem Zeitpunkt existiert sie als juristische Person, erhält eine UID und wird im SHAB publiziert.
Kann man eine GmbH alleine gründen?
Ja. Eine einzige Person — natürlich oder juristisch — genügt. Sie kann gleichzeitig Gesellschafterin und Geschäftsführerin sein. Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
Was ist der Unterschied zwischen GmbH und AG?
GmbH: Mindestkapital CHF 20'000, Gesellschafter im Handelsregister namentlich eingetragen, Anteile nicht frei handelbar. AG: Mindestkapital CHF 100'000, Aktionäre anonym, Aktien frei übertragbar. Den detaillierten Vergleich finden Sie im Artikel GmbH oder AG.
Kann man eine GmbH in jedem Kanton gründen?
Ja. Sie können den Kanton frei wählen. Der Kanton des Sitzes bestimmt, welches Handelsregisteramt zuständig ist, und hat direkten Einfluss auf die Steuerbelastung. Zug und Luzern haben die tiefsten Gewinnsteuersätze (je 11,9 % Gesamtsteuersatz auf CHF 250'000 Gewinn).
Braucht eine GmbH eine Revisionsstelle?
Nicht zwingend. Wer weniger als 10 Vollzeitangestellte hat und die Zustimmung aller Gesellschafter besitzt, kann auf die Revision verzichten (Opting-out — Art. 727a Abs. 2 OR).
Kann man eine Einzelfirma in eine GmbH umwandeln?
Ja. Die Bilanz der Einzelfirma wird als Sacheinlage in die GmbH eingebracht. Ein Revisor bestätigt den Wert. NewCo begleitet diesen Prozess.
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Offizielle Quellen
- Obligationenrecht (OR), Art. 772–827 — GmbH-Recht
- Handelsregisterverordnung (HRegV)
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)
- Bundesgesetz über die AHV (AHVG)
- Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG)
- Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)
- Steuerrechner ESTV
- Zentraler Firmenindex (Zefix)
Über den Autor
Dieser Artikel wurde vom Team NewCo verfasst, der Schweizer Plattform für Firmengründungen, aktiv seit 2020. Mit über 10'000 gegründeten Unternehmen begleiten unsere Experten täglich Unternehmerinnen und Unternehmer bei ihren administrativen und rechtlichen Schritten — in Zusammenarbeit mit erfahrenen Schweizer Notaren.