Firmengründung in der Schweiz: 5 wesentliche Schritte

Post Image

Sie sind so weit: Sie haben beschlossen, Ihre eigene Firma zu gründen. Aber Sie haben noch viele Fragen, und das ist normal: Es gibt zahlreiche Dinge zu beachten, bevor Sie beginnen, und es kann schwierig sein, an alles zu denken.

Sie müssen eine Rechtsform wählen, einen Businessplan erstellen, eine Marktanalyse durchführen und eine Marketingstrategie entwickeln. Viele Unternehmer fühlen sich überfordert und wissen nicht, wo sie anfangen sollen. Um es also richtig zu machen, lesen Sie unseren Leitfaden. Hier finden Sie die wesentlichen Informationen, die Sie benötigen, um sich methodisch und effizient ins Abenteuer die Firmengründung zu stürzen!


1. Schritt: die Wahl der Rechtsform

Je nachdem, für welche Tätigkeit Sie sich entschieden haben, stehen Ihnen verschiedene Wege offen. Die drei am häufigsten verwendeten Rechtsformen zur Gründung eines Unternehmens in der Schweiz sind:

  • Das Einzelunternehmen: Es besteht aus einer Person, erfordert kein Mindestkapital und braucht nur dann eine Eintragung ins Handelsregister, wenn der Umsatz CHF 100'000.- übersteigt. Sie müssen sich jedoch bei der AHV anmelden, um den Status der Selbständigkeit zu erlangen.

  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Sie besteht aus einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen und wird in einer konstituierenden Sitzung vor einem Notar gegründet. Ausserdem müssen Sie einen Eintrag im Handelsregister vornehmen und ein Mindestkapital von CHF 20'000.- für die Gründung besitzen.

  • Die Aktiengesellschaft (AG): Sie besteht aus einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen. Das Mindestkapital für ihre Gründung beträgt CHF 100'000.-. Die AG wird auf die Gewinne und Dividenden der Aktionäre besteuert. Diese Art von Gesellschaft wird ebenfalls in einer konstituierenden Sitzung vor einem Notar gegründet und erfordert einen Eintrag im Handelsregister.

Um die richtige Wahl zu treffen, analysieren Sie alle Vor- und Nachteile und denken Sie daran: Die falsche Rechtsform gibt es nicht. Sie muss einfach zu Ihren Plänen passen!


2. Schritt: die Firmengründung

Wenn Sie sich selbständig machen wollen, müssen Sie auf der Website der Ausgleichskasse ein Aufnahmeformular ausfüllen. Sie müssen verschiedene Dokumente vorlegen, z. B. Kopien von bereits ausgestellten Rechnungen, abgeschlossenen Verträgen, abgegebenen Angeboten, Ihren Briefkopf, den Mietvertrag oder die Haftpflichtversicherung (HV).

Wenn Sie eine GmbH oder AG gründen möchten, müssen Sie mehrere Schritte befolgen.

  1. Prüfen Sie die Verfügbarkeit des Firmennamens, den Sie einrichten möchten.

  2. Hinterlegen Sie das Kapital bei einer Bank auf einem Kapitaleinzahlungskonto. Für eine AG beträgt die Summe CHF 100'000.-, bei einer GmbH müssen Sie CHF 20'000.- aufbringen. Die Bank belegt dann mit einer Bescheinigung, dass das Kapital eingezahlt wurde.

  3. Der oder die Gründer der Gesellschaft unterzeichnen die öffentliche Urkunde vor einem Notar. Sie erklären, dass sie eine AG oder GmbH gründen, und stimmen dem Text der von ihnen gewählten Statuten zu.

    Für eine Aktiengesellschaft (AG) muss neben dem Verwaltungsrat auch die Revisionsstelle bestimmt werden. Mit dem Einverständnis aller Aktionäre kann das Unternehmen jedoch auf die ordentliche oder eingeschränkte Revision verzichten, wenn es nicht mehr als 10 Vollzeit-Beschäftigte hat: Dies wird als «Opting-out» bezeichnet.

    Für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist es erforderlich, den geschäftsführenden Gesellschafter oder den Geschäftsführer sowie die Revisionsstelle zu bestimmen. Wie bei einer Aktiengesellschaft (AG) ist es möglich, ein Opting-out durchzuführen.

  4. Danach müssen Sie Ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen. Dafür unterzeichnen der oder die Verwalter den Eintragungsantrag, der an das Handelsregister geschickt wird. Durch diese Eintragung erlangt Ihr Unternehmen Rechtspersönlichkeit im Handelsregister.

  5. Sobald der Auszug aus dem Handelsregister eingegangen ist, verfügt die Gesellschaft über ihr eingezahltes Kapital und kann es sofort für die Zahlung von Miete, Gehältern, Gebühren usw. verwenden.

Lassen Sie sich von NewCo begleiten, um diese 5 Schritte durchzuführen! Zu Beginn brauchen Sie nur einige Minuten: Sie füllen ein interaktives Formular auf unserer Website aus und erklären uns Ihr Vorhaben. Dadurch erhalten Sie Zugang zu einem Dashboard, das Sie sicher durch die zu unternehmenden Schritte führt. In 7 Tagen wird Ihr Unternehmen gegründet, ohne Probleme und vor allem ohne versteckte Kosten.


3. Schritt: der Abschluss von Versicherungen für die Mitarbeiter und das Unternehmen

Wenn Sie Ihr Unternehmen aufbauen, müssen Sie Ihre Angestellten und Ihr Unternehmen versichern.


Ihre Mitarbeiter versichern

Um Ihre Mitarbeiter zu versichern, müssen Sie eine AHV-Kasse (Lebens- und Hinterlassenenversicherung) wählen. Dort müssen Sie sich als Arbeitgeber anmelden und eine Versicherung abschliessen, die folgendes umfasst:

  • eine AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung);

  • eine IV (Invalidenversicherung);

  • eine ALV (Arbeitslosenversicherung).

Bei der AHV-Kasse müssen Sie alle Ihre Angestellten registrieren, aber auch sich selbst, wenn Sie Geschäftsführer sind. Übersteigen die Löhne den Jahresbetrag von CHF 21'150.-, sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter bei einer Pensionskasse der 2. Säule (BVG) anzumelden.

Wenn Ihre Mitarbeiter weniger als 8 Stunden pro Woche arbeiten, müssen Sie nur eine Unfallversicherung (UVG) über Arbeitsunfälle abschliessen. Wenn ihre Arbeitszeit jedoch 8 Stunden pro Woche übersteigt, müssen Sie eine UVG für Berufs- und Nichtberufsunfälle abschliessen.


Ihr Unternehmen versichern

Auch für Ihr Unternehmen müssen Sie verschiedene Versicherungen abschliessen:

  • eine Haftpflichtversicherung;

  • eine Taggeldversicherung für den Krankheitsfall;

  • eine Sachversicherung (Feuer, Diebstahl, Wasserschäden, Glasbruch);

  • eine Rechtsschutzversicherung.

Der Zweck dieser Versicherungen ist, Sie vor unvorhergesehenen Schäden zu schützen, damit Ihr Unternehmen nicht gefährdet ist oder in Schwierigkeiten gerät.


4. Schritt: die Buchhaltung

Viele Unternehmer fürchten die Buchhaltung. Die Führung einer Buchhaltung ist eine gesetzliche Verpflichtung, aber sie hilft Ihnen auch, die wirtschaftlichen Ergebnisse Ihres Unternehmens zu messen und zu überwachen.

Zudem ermöglicht ein klares Buchhaltungssystem Ihnen eine korrekte Verwaltung Ihrer Tätigkeit. Es hilft Ihnen, aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Situation vernünftige Entscheidungen zu treffen. Jede noch so kleine Entscheidung muss auf realen Fakten und genauen Zahlen beruhen.

Die buchhalterischen Informationen müssen fehlerlos erfasst werden, da es sich um hohe Einsätze handelt. Wenn Ihnen der Umgang mit Zahlen nicht liegt, sollten Sie unbedingt die Hilfe von Fachleuten in Anspruch nehmen. Sie helfen Ihnen, Budgets aufzustellen, die Entwicklung Ihrer Ausgaben zu verfolgen und Ihre Ergebnisse auszugleichen, um Ihr Unternehmen zukunftsfähig zu machen.

Bitte beachten Sie jedoch: Wenn Ihr Unternehmen einen Umsatz von mehr als CHF 100'000.- pro Jahr erzielt, müssen Sie sich bei der Behörde für Mehrwertsteuer melden und vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnungen erstellen. Denken Sie daran, ab Beginn Ihrer Tätigkeit alle Rechnungen aufzubewahren, auch wenn sie kurz vor der Gründung des Unternehmens gestellt wurden.

Eine sorgfältige Buchhaltung muss während des ganzen Jahres geführt werden. Jedes Jahr müssen Sie die Konten abschliessen, eine Bilanz sowie eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung erstellen. Keine Information sollte vernachlässigt oder dem Zufall überlassen werden. Denken Sie immer daran: Sorgfalt ist der Schlüssel.

Es sei auch darauf hingewiesen, dass Aktiengesellschaften zur Vervollständigung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung einen Anhang zur Buchführung erstellen müssen. Sobald Sie diesen Abschluss fertiggestellt haben, müssen Sie Ihre Steuererklärung erstellen.

Für die Buchhaltung gibt es also zahlreiche Formalitäten, die eingehalten werden müssen. Doch Sie sind nicht allein mit diesem Aufwand. Sie können problemlos auf fertige Lösungen zurückgreifen, um sich von dieser Belastung zu befreien und mehr Zeit für Ihr Geschäft zu haben!


5. Schritt: die Erstellung eines Businessplans

Der Businessplan ist der Entwicklungsplan Ihres Unternehmens. Er untersucht verschiedene Aspekte und hilft Ihnen, die Durchführbarkeit Ihres Projekts zu bewerten.

Er besteht aus mehreren Teilen:

  • Der beschreibende Teil: Hier führen Sie die Informationen auf, die Sie während Ihrer Marktanalyse gesammelt haben.

  • Das Geschäftsmodell: Hier erklären Sie, was Sie vorhaben, indem Sie die Marktchancen, Bedürfnisse und Nachfrage sowie den Nutzen Ihrer Lösung aufzeigen.

  • Dann stellen Sie Ihr Team und seine Fähigkeiten vor, sowie den Weg, den Sie einschlagen wollen.

  • Beschreiben Sie anschliessend Ihre Produkte, Ihre Dienstleistungen und Ihre Wettbewerber.

  • Der Finanzteil ergänzt Ihre Analysen durch Abschätzung des Finanzierungsbedarfs.

Mit einem Businessplan können Sie Ihre Wettbewerbsvorteile und Ihre Marketingstrategie genau definieren. Bedenken Sie jedoch bei seiner Erstellung, dass der Start Ihres Unternehmens Zeit brauchen wird. Ebenso sollten Sie die Ausgaben nicht unter- und die Einnahmequellen nicht überschätzen. Am besten planen Sie für verschiedene Szenarien, um auf alles vorbereitet zu sein.

Verwenden Sie zur Erstellung Ihres Businessplans geeignete Softwareinstrumente. Die Herausforderung besteht hier darin, so präzise wie möglich zu sein und nichts zu vergessen. Alles muss berücksichtigt werden: Gehälter, Sozialabgaben, Unterhaltskosten, Kommunikations- und Marketingkosten, Miete für Geschäftsräume, Steuern, Zinsen usw.

Seien Sie ausführlich und vor allem realistisch, und zögern Sie nicht, sich an Fachleute zu wenden, um Ihren Businessplan erstellen oder überprüfen zu lassen!


Zusammenfassung

Um Ihr Unternehmen zu gründen, ist es unverzichtbar, sich mit einigen entscheidenden Punkten auseinanderzusetzen. Diese notwendigen Schritte sollten Sie jedoch nicht als Hindernis betrachten. Im Gegenteil, sie helfen Ihnen, alle Einzelheiten Ihres Vorhabens zu berücksichtigen und auszuarbeiten. Auf diese Weise können Sie ein Unternehmen gründen, das zu Ihnen passt und auf lange Sicht gute Erfolgschancen hat.

Verwandte Artikel
Möchten Sie mehr über Firmengründung, Rechtsformen, Buchhaltung, Steuern oder anderes erfahren? Sehen Sie sich unsere Blog-Beiträge an.
Als Grenzgänger eine Firma in der Schweiz gründen
Als Grenzgänger eine Firma in der Schweiz gründen
Sie leben im Ausland und möchten Ihr Unternehmen in der Schweiz gründen? Hier ist der vollständige Leitfaden.
Artikel lesen
Firmengründung in Zürich: So machen Sie es richtig
Firmengründung in Zürich: So machen Sie es richtig
Ihre Firmengründung in Zürich steht an? Dokumente, Fristen, Termine: Verlassen Sie sich mit NewCo auf einen starken Partner an Ihrer Seite. 
Artikel lesen
Die Buchhaltung führen: Was man wissen muss
Die Buchhaltung führen: Was man wissen muss
Seine Buchführung zu erledigen ist für bestimmte Unternehmen eine Pflicht. Da eine gut geführte Buchhaltung aber auch ein wesentlicher Bestandteil des Erfolgs und der guten Entwicklung Ihres Unternehmens ist, ist es üblich, sie mit Strenge und Akribie zu führen.
Artikel lesen

Gründen Sie Ihre Firma mit NewCo

Der einfachste und schnellste Weg, um eine Firma in der Schweiz zu gründen.